Blumen und Brötchen an allen Sonntagen

Mit der Übergabe von rund 11.500 Unterschriften an den Landtag hat heute der Fachverband Deutscher Floristen, Landesverband Nordrhein-Westfalen, seiner Forderung Nachdruck verliehen, den Verkauf von Blumen am Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtstag wieder zu erlauben. Die SPD-Landtagsfraktion hat diese Initiative zum Anlass genommen, und erneut eine Gesetzesänderung mit diesem Ziel auf den Weg gebracht. Dazu erklärte der Bochumer Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch: “Kunden und Geschäftsinhaber haben Recht: Es muss die frühere Regelung des Ladenschlussgesetzes wieder eingeführt werden. Bäckereien und Blumengeschäfte sollen ihre Waren an Oster- und Pfingstsonntag sowie dem 1. Weihnachtstag wieder verkaufen dürfen.”

Eiskirch erinnerte daran, dass einzelne Blumengeschäfte beispielsweise zu Ostern Umsatzrückgänge um bis zu 50 Prozent zu beklagen hatten. “Das derzeit geltende Ladenöffnungsgesetz der Regierung Rüttgers ist aber nicht nur mittelstandsfeindlich, es verwirrt auch die Verbraucherinnen und Verbraucher. Niemand kann nachvollziehen, an welchen Sonntagen die Geschäfte offen haben und an welchen nicht”, kritisierte der SPD-Wirtschaftsexperte. Gleichzeitig müsse im Sinne der Beschäftigten aber auch ein weiterer Artikel des alten Gesetzes wieder gelten, forderte Eiskirch, demnach am 2. Weihnachtstag, sowie Oster- und Pfingstmontag die Geschäfte geschlossen bleiben müssten.

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