Bundesregierung hat beim Ausstieg aus dem Atomausstieg kalkulierten Verfassungsbruch begangen, Bundesländer klagen dagegen

Gemeinsam gegen Atomkraft (Carina Gödecke, Thomas Eiskirch und Bochumer Jusos an der Ruhr-Universität)

Archivbild: Gemeinsam gegen Atomkraft (Carina Gödecke, Thomas Eiskirch und Bochumer Jusos bei einer Aktion an der Ruhr-Universität)

Vorgestern haben die fünf Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine gemeinsame Klageschrift zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke (bzw. dem Ausstieg aus dem Atomausstieg) eingereicht, die vom Bochumer Landtagsabgeordneten Thomas Eiskirch voll und ganz unterstützt wird.
 
Zur Klage erklärten die beiden nordrhein-westfälischen Minister Harry K. Voigtsberger (Wirtschaft) und Johannes Remmel (Klimaschutz):
 
„Die Laufzeitverlängerung durch die Bundesregierung ist unserer Meinung nach klar verfassungswidrig und daher nichtig.“
 
Sie stimmen darin überein, dass nach dem Grundgesetz die Atomgesetznovelle nur mit Zustimmung des Bundesrates hätte erlassen werden dürfen.
 
„Die Bundesregierung hat den Weg der Konfrontation gewählt, indem sie den Konsens zum Atomausstieg aus dem Jahre 2002 ohne zwingenden Grund aufgekündigt hat“, betonten beide Minister.
 
Das 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes regelt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke, in dem es den einzelnen Atomkraftwerken zusätzliche Stromproduktionsmengen zuweist. „Das ganze Gesetz ist ein Hinterzimmergesetz, formuliert, gefordert und durchgedrückt von den Atomkonzernen und gebilligt durch Bundesumweltminister Norbert Röttgen“, kritisierte NRW-Klimaschutzminister Remmel.
 
„Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig, umwelt- und energiepolitisch ein Rückschritt, volkswirtschaftlich unsinnig und wettbewerbsschädlich“, sagte Wirtschaftsminister Voigtsberger.
 
Der Bochumer SPD-Abgeordnete Thomas Eiskirch unterstützt die Klage der Landesregierung gegen die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke und erklärte dabei, dass dies auch Auswirkungen auf den Energiemarkt und damit beispielsweise die Stadtwerke – auch in Bochum – hat. Viele Stadtwerke haben den Atomausstieg zum Anlass genommen in effizientere Kraftwerke zu investieren. Doch weitere Milliardeninvestitionen in viel effizientere und modernere Kraftwerke sind durch die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke gefährdet. Statt auf den Wettbewerb zu setzen, wird damit das Energiemonopol der großen Energiekonzerne, die nicht wie die Stadtwerke den Städten und ihren Bürgern verpflichtet sind, gefestigt. Das ganze geschieht auch noch auf Kosten von Risiken für die Menschen und die Umwelt.
 
Thomas Eiskirch hofft, dass die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hat, damit der falsche Kurs in der Energiepolitik noch korrigiert werden kann.

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