Besserer Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung durch Bestätigungslösung
Das ganze resultierte aus einer so genannten Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen, die Thomas Eiskirch als wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion bereits im vergangenen Jahr unterstützt hat (siehe dazu: Thomas Eiskirch unterstützt Bundesratsinitiative gegen unseriöse Verträge am Telefon).
Die Bestätigungslösung bedeutet, dass wer bei einem unerwünschten Werbeanruf einem Vertrag zustimmt, ihn danach noch schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigen muss. Die Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens wurde initiiert, nachdem die letztmalige Verschärfung des Verbotes der unerlaubten Telefonwerbung (aus dem Jahr 2009) keinen entscheidenden Rückgang der unerlaubten Werbeanrufe bedeutete.
Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel sieht jetzt die Bundesregierung und vor allem die zuständige Verbraucherschutzministerin auf Bundesebene gefordert:
„Ministerin Aigner ist jetzt in der Pflicht. Sie soll sich hinter unseren Antrag stellen und auch im Bundestag für eine Mehrheit werben. Angekündigt hat sie viel, jetzt ist es Zeit, dass sie endlich Verantwortung für die Verbraucherinnen und Verbraucher übernimmt.“
Sollte die NRW-Bundesratsinitiative wie vom Bundesrat gewünscht umgesetzt werden, würde die Bestätigungslösung in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingeführt. Dort würde dann vorgesehen werden, dass ein Vertrag, der durch einen unerlaubten Anruf des Unternehmens zustande kam, nur dann bindend wird, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher ihn binnen zwei Wochen schriftlich per E-Mail, SMS oder Fax bestätigt. Zudem soll der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Verbot belästigender Telefonwerbung auf bis zu 250.000 Euro erhöht werden. Der bereits jetzt verbotene Einsatz von automatischen Anrufmaschinen soll ebenfalls mit einer Geldbuße bis zu dieser Höhe sanktioniert werden.
Außerdem sollen neue Informations- und Sorgfaltspflichten für Inkasso-Unternehmen gelten. Erschwert werden sollen missbräuchliche Inkassodienstleistungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Fernabsatzverträgen, auf die sich unseriöse Geschäftsmodelle stützen. Hat ein Verbraucher oder eine Verbraucherin einer geltend gemachten Forderung widersprochen und wird das Inkasso trotzdem weiter verfolgt, soll der beauftragte Inkassodienstleister künftig alle notwendigen Angaben mitliefern, aus denen der Verbraucher oder die Verbraucherin schlussfolgern kann, dass die Zahlungsaufforderung berechtigt ist. Inkasso-Unternehmen werden damit angehalten, die formalen Anforderungen an einen wirksamen Vertragsschluss am Telefon zu prüfen. Kommt ein Inkassodienstleister seinen Informations- und Sorgfaltspflichten wiederholt nicht nach, kann dies in letzter Konsequenz zu berufsrechtlichen Sanktionen führen.
Vor dem Bundesrat erklärte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty:
„Die seit Sommer 2009 geltende Gesetzeslage hat nicht die erhoffte Wirkung gezeigt. […] Nach wie vor reißen die Beschwerden über belästigende Telefonanrufe nicht ab.“
Dies wird durch Zahlen der Verbraucherzentralen bestätigt: Zwischen März und November 2010 wurden fast 80.000 Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe registriert. Seitens des Bundesjustizministeriums wurde zwar festgestellt, dass die Zahl der unzulässigen Anrufe bei Verbrauchern – so genannte cold calls – abgenommen habe. Zugleich seien aber die betrügerischen Anrufe vor allem bei Gewinnmitteilungen, aber auch im Bereich der Vermittlung von Gewinnspielen, Lotterien und Wetten tendenziell häufiger geworden. Zudem habe es über 40.000 Beschwerden gegeben, weil automatische Ansagemaschinen bei Werbeanrufen verwendet wurden.
Thomas Eiskirch erklärte hierzu, dass alleine die Zahlen zeigen würden, dass die letztmalige Gesetzesänderung von 2009 weiter verbessert werden muss und dass die erfolgreiche Bundesratsinitiative ein richtiger Schritt sei. Es bleibt zu hoffen, so der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, dass die Bundesregierung diese Initiative aufgreift, um für einen sinnvollen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu sorgen.