Nordrhein-Westfalen wird Vorreiter beim Klimaschutz und versöhnt Ökonomie und Ökologie

Thomas Eiskirch

Thomas Eiskirch

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat das bundesweit erste Klimaschutzgesetz verabschiedet, mit dem auch Reduktionsziele für Treibhausgase verbunden sind. Das Gesetz soll im Juli 2011 in den Düsseldorfer Landtag eingebracht werden, die Anhörung der Verbände zu dem Gesetz startet jetzt.

NRW-Klimaschutzminister Johannes Remmel erklärt zu dem Kabinettsbeschluss:

„Die Landesregierung setzt mit dem Klimaschutzgesetz eines der wichtigsten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Das Gesetz ist ein Meilenstein für den Klimaschutz und legt die Basis für die Energiestrategie der Zukunft“.

 

Thomas Eiskirch, der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Düsseldorf, freut sich über das Gesetz, denn:

„Mit diesem Gesetz werden sowohl die Interessen der Menschen und der Umwelt als auch die der Wirtschaft in Einklang gebracht. Wir wollen die Herausforderungen des Klimaschutzes als Chance für die wirtschaftliche – insbesondere industrielle- Entwicklung Nordrhein-Westfalens nutzen. Nur so kann man in einem so wirtschaftsstarken Land wie Nordrhein-Westfalen erfolgreich sein!“

Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes sind u. a.:

  1. Das Klimaschutzgesetz sorgt für eine gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen und schafft einen institutionellen Rahmen für die Erarbeitung und Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen.
  2. Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen soll bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.
  3. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau Erneuerbarer Energien Vorrang eingeräumt.
  4. Die Landesregierung erstellt unter Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen einen Klimaschutzplan, der vom Landtag beschlossen wird. Der Klimaschutzplan wird erstmals im Jahr 2012 erstellt und danach alle fünf Jahre fortgeschrieben.
  5. Die Klimaschutzziele sind im Landesentwicklungsplan und darauf aufbauend in den übrigen Raumordnungsplänen als Ziele der Raumordnung, und ansonsten als Grundsätze der Raumordnung zu konkretisieren.
  6. Die Landesregierung hat eine Vorbildfunktion bei der Erreichung der Klimaschutzziele und legt ein verbindliches Konzept vor, mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
  7. Es wird ein Klimaschutzrat eingesetzt, dem fünf herausragende Persönlichkeiten aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angehören. Der Klimaschutzrat achtet auf die Einhaltung der Klimaschutzziele und berät die Landesregierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung des Klimaschutzplans.

Den Akteuren in NRW ist klar, dass gerade NRW eine besondere Verpflichtung für den Klimaschutz hat, da hier in Nordrhein-Westfalen

  • rund ein Drittel aller in Deutschland entstehenden Treibhausgase emittiert
  • beinahe 30 Prozent des benötigten elektrischen Stromes erzeugt
  • fast ein Viertel der deutschen Endenergie und 40 Prozent des bundesdeutschen Industriestroms verbraucht werden.

Klimaschutzminister Remmel dazu:

„Wir wollen unsere Wirtschaft stärken und zugleich wirksamen Klima- und Umweltschutz sicherstellen. Der richtige Weg ist, beides zusammen zu führen: Mit ökologischer Erneuerung und Klimaschutz sind große wirtschaftliche Chancen verbunden. Wir wollen und müssen sie für Nordrhein-Westfalen nutzen.“

Thomas Eiskirch wies darauf hin, dass bereits heute schon rund 24.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen der Erneuerbaren Energien beschäftigt sind. Prognosen verweisen darauf, dass bis zum Jahr 2020 bundesweit rund 500.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeiter in dieser Branche beschäftigt werden – mehr als heute in der Chemieindustrie. Der Klimaschutz wird sich als Fortschrittsmotor erweisen, durch den neue Arbeitsplätze entstehen und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gestärkt wird.

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