Kabinett billigt Tariftreuegesetz

Harry Voigtsberger (Urheber: LVR03)

Harry Voigtsberger (Urheber: LVR03)

Die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat in der heutigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zum „Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen“ gebilligt. Dieser wird nun als Vorlage beim Landtag eingebracht, nachdem im Vorfeld die kommunalen Spitzenverbände angehört wurden.

Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger (SPD) erklärt dazu: „Das Tariftreuegesetz soll ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne setzen. Öffentliche Aufträge werden in Zukunft in Nordrhein-Westfalen nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro zahlen. Für den Bereich des Öffentlichen Personennahver kehrs werden künftig repräsentative Tarifverträge gelten. Alle Bieter, die sich in Nordrhein-Westfalen um Verkehrsdienstleistungen bemühen, müssen diese beachten.“

Desweiteren werden vergaberechtliche Aspekte für öffentliche Auftraggeber in NRW geregelt – beispielsweise die verpflichtende Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz, von Aspekten der Frauenförderung sowie von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Kriterien müssen – teils gestaffelt nach Auftragswert und Beschäftigtenzahl des Unternehmens – beachtet werden. Damit wird in NRW bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Gedanke der Nachhaltigkeit neben einer möglichst wirtschaftlichen Beschaffung als ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel verbindlich verankert.

Damit das Gesetz in der Praxis anwendbar ist, sind entsprechende Kontrollmaßnahmen und Sanktionen vorgesehen. Die Landesregierung plant, das Tariftreuegesetz nach Inkrafttreten mit Hinweisen und Hilfe stellungen für die Praxis zu flankieren.

Thomas Eiskirch

Thomas Eiskirch

Thomas Eiskirch, der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, begrüßt die Einbringung der Gesetzesinitiative in den Landtag, da mit einem Tariftreuegesetz gerade die Wirtschaft vor Ort gestärkt wird, da es dadurch keinen ruinösen Dumpinglohn-Wettbewerb auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt. Nordrhein-Westfalen wird damit nicht nur Vorreiter bei der Mitbestimmung, sondern auch bei der Nachhaltigkeit von Auftragsvergaben. Dies ist ein wichtiges Signal gerade für die Menschen hier im Land, denn mit Sozialdumping kommt man langfristig nicht weiter und verursacht vielmehr gesellschaftliche Kosten als man vorgeblich einspart.

Durch ein Tariftreuegesetz kann auch die Wirtschaft vor Ort vor Wettbewerbsverzerrungen geschützt werden, da es nicht sein kann, dass sich Firmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Vorteile verschaffen, weil sie ihren Mitarbeitern Dumpinglöhne zahlen. Ein weiterer positiver Aspekt des Tariftreuegesetzes ist es, dass zusätzliche Ausgaben des Staates dadurch verhindert werden: Mitarbeiter von Firmen die auf Lohndumping setzen, um bei Auftragsvergaben Vorteile zu haben, hatten oft Anspruch auf staatliche Transferzahlungen, wodurch insgesamt gesehen die öffentliche Hand sogar mehr Kosten hatte.

Das verwendete Bild von Harry K. Voigtsberger stammt vom Benutzer:LVR03, steht unter der CC-BY-Lizenz und wurde dem Archiv Wikimedia Commons entnommen.

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