Wertgrenzen bei Vergabe öffentlicher Aufträge: Jetzt Erfahrungen mit höheren Wertgrenzen auswerten und Konsequenzen ziehen

Thomas Eiskirch

Thomas Eiskirch

Zur Diskussion über höhere Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erklären Thomas Eiskirch MdL, wirtschaftspolitischer Sprecher SPD und Daniela Schneckenburger MdL, wirtschaftspolitische Sprecherin Bündnis 90 / Die Grünen:

„Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen werden nach der Sommerpause einen gemeinsamen Antrag zu den Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in die Plenarsitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen einbringen. Die Zeit drängt: Die seit dem Konjunkturpaket II gültigen, erhöhten Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Nordrhein-Westfalen laufen aus. Wird bis 31. Dezember 2011 keine neue Regelung gefunden, dann gelten wieder die alten Wertgrenzen aus der Zeit vor der Wirtschaftskrise“.

Beschränkte Ausschreibungen im Hochbaubereich wären dann wieder nur bis 150.000 Euro möglich statt wie derzeit bis 1.000.000 Euro. Die bestehende Wahlfreiheit zwischen beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe für Liefer- und Dienstleistungen läge bei 12.500 Euro statt wie zuletzt bei 100.000 Euro.

Thomas Eiskirch fasst die aktuelle Diskussion zusammen:

„Erhöhte Wertgrenzen haben sich nicht nur bei der Überwindung der Wirtschaftskrise bewährt. Dringend notwendige Arbeiten an der Infrastruktur können derzeit noch beschleunigt vergeben und zügig erledigt werden. Wir sollten nicht wieder bis auf die Wertgrenzen von vor der Wirtschaftskrise zurück fallen.

Daniela Schneckenburger erklärt:

„Öffentliche Vergaben müssen grundsätzlich so gestaltet sein, dass sie Transparenz sicherstellen. Hier werden wir mit unserem gemeinsamen Antrag entsprechende Verbesserungen vorschlagen. Gleichzeitig nehmen wir auch die Signale vieler Kommunen, des Handwerks und von Dienstleistungsunternehmen ernst. Sie drängen mit guten Gründen auf die Möglichkeit einer zügigen Auftragsvergabe. Deshalb ist es sinnvoll, bei den Wertgrenzen über einen vernünftigen Mittelweg nachzudenken“.

Mit dem Antrag werden die Koalitionspartner dafür Sorge tragen, dass nach Auswertung aller Erfahrungen mit den veränderten Wertgrenzen und unter Beachtung der Prinzipien der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen auch im nächsten Jahr eine zügige Vergabe bei beschränkten Ausschreibungen möglich sein wird.

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