Kein Fracking in Nordrhein-Westfalen – Informationsstand muss verbessert werden

Thomas Eiskirch

Thomas Eiskirch

Zum sogenannten Fracking (siehe auch bei Wikipedia: Hydraulic Fracturing) hat in der vergangenen Woche die nordrhein-westfälische Landesregierung ein Gutachten vorgestellt.

Die Kurzfassung zum Gutachten „Fracking in unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in NRW“ kommentierten Norbert Meesters, der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und Thomas Eiskirch, der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Das Gutachten zeigt deutlich auf, welche Risiken mit der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit Fracking verbunden sind.

Vor der Zustimmung zu solchen Maßnahmen müssen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört die eindeutige und nachvollziehbare Minimierung der Risiken durch Chemikalien, die beim Fracking eingesetzt werden. Dazu gehören belastbare Informationen über die besonderen geologischen, hydrogeologischen und wasserchemischen Verhältnisse vor Ort. Und dazu gehört auch die einwandfreie Lösung der Entsorgung des verunreinigten Rückflusses.

Wichtig ist beiden Sprechern vor allem der Schutz des Trinkwassers:

„Besondere Bedeutung hat für uns der Wasserschutz. Das Gutachten zeigt, dass das Fracking-Verfahren erhebliche Risiken für die Wasserqualität zur Folge haben kann. Wasser ist das Lebensmittel Nummer 1 und muss besonders geschützt werden. Deshalb begrüßen wir die Empfehlung der Studie, Wasserschutzgebiete und Trinkwassergewinnungsgebiete zur Tabuzone zu machen“

so Norbert Meesters.

Seitens der Gutachter wird auch empfohlen, deutlich zwischen Erkundungsbohrungen von Erdgasbeständen, ohne Fracking, und sogenannten Aufsuchungs- und Gewinnungsmaßnahmen mit Fracking zu unterscheiden.

Thomas Eiskirch erklärt dazu:

„Für Tiefbohrungen, die im Rahmen der Erkundung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten ohne Fracking abgeteuft werden, sollten zukünftig die gleichen Anforderungen gelten wie auch für andere Tiefbohrungen z.B. in der Geothermie, der seismischen Erkundung oder bei konventioneller Erdgasförderung.“

Der Erlass („Moratorium“) der Landesregierung zur Förderung unkonventionellen Erdgases vom 18.November 2011 war an die Vorlage der Ergebnisse des Gutachtens gebunden. Dieser Erlass ist im Hinblick auf die nun vorliegenden Ergebnisse des Gutachtens zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern.

Zudem belegt das Gutachten aus NRW wie auch das Gutachten Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten des Umweltbundesamtes, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen auch für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten verpflichtend werden müssen. Dies hat die NRW-Landesregierung bereits in ihrer bislang von CDU und FDP blockierten Bundesratsinitiative vom Juni 2011 gefordert.

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