Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Mit diesem Gesetz soll es in NRW einfacher werden, die im Ausland erworbenen Qualifikationen anzuerkennen. Das Landesanerkennungsgesetz, das von Arbeitsminister Guntram Schneider vorgelegt wurde, wird nun im Entwurf dem Landtag zur Beratung vorgelegt.
Minister Guntram Schneider dazu:
„Wir hoffen, dass wir das Gesetz in wenigen Monaten verabschieden können, so dass wir schon ab dem Frühjahr 2013 die ersten Berufsanerkennungen vornehmen können.“
Seitens des Ministeriums wird erläutert, dass mit diesem Entwurf 163 landesrechtlich geregelte Berufe erfasst werden, wie beispielsweise Ingenieure, Architekten oder Erzieher.
„Durch den Entwurf des Landesanerkennungsgesetzes möchten wir ein klares, einheitliches und faires Verfahren definieren, das zu einer raschen und systematischen Berufsanerkennung führt. Dazu gehört das Versprechen an die Betroffenen, das das Anerkennungsverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen ist.“
Thomas Eiskirch, der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, freut sich darüber, dass mit NRW nun eines der ersten Bundesländer ein solches Gesetz parlamentarisch berät. Zwar gibt es bereits ein Bundesanerkennungsgesetz für bundesrechtlich geregelte Berufe (primär die Handwerksberufe und die IHK-Berufe (wie beispielsweise Maurer und Industriekaufleute) aber auch Ärzte), aber auf Landesebene ist dieser Schritt auch nötig.
NRW nutzt dadurch auch die Chancen, denn mehrere zehntausend Einwanderinnen und Einwanderer verfügen in Nordrhein-Westfalen über qualifizierte Berufsabschlüsse, die hierzulande nicht anerkannt sind. Darunter sind Fachkräfte, die dringend gebraucht werden.
Ein zentraler Bestandteil des geplanten Gesetzes ist die Beratung der Migrantinnen und Migranten. Minister Schneider:
„Wir wollen für die Migrantinnen und Migranten den höchstmöglichen Erfolg der Anerkennungsverfahren sicherstellen.“
Daher werden in zunächst über 60 Beratungsstellen zur Beruflichen Entwicklung 90 Beraterinnen und Berater berufliche Möglichkeiten sondieren und auch Alternativen vorschlagen, falls ein Anerkennungsantrag wenig Aussicht auf Erfolg hat. Minister Schneider:
„Mit der Weiterentwicklung bestehender Beratungsangebote stellen wir in Nordrhein-Westfalen sicher, dass Migrantinnen und Migranten im Anerkennungsprozess nicht alleine gelassen werden.“
Durch das neue Landesanerkennungsgesetz wird für Nordrhein-Westfalen die Grundlage geschaffen, um in den Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels die ausländischen Qualifikationen besser nutzen zu können.