Neue Rauchmelderpflicht in NRW ist sinnvoll, denn sie schützt Leben

Thomas Eiskirch

Thomas Eiskirch

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich in dieser Woche auf die Einführung einer Rauchmelderpflicht mit dem „Vermieter-/Mietermodell“ geeinigt (siehe auch: Rheinische Post).

Dieses Modell besagt, dass die Vermieterinnen und Vermieter dafür verantwortlich sind, für eine Erstausstattung der von ihnen vermieteten Wohnungen verantwortlich sind, während die Mieterinnen und Mieter für die weitere Pflege und Wartung verantwortlich sind – üblicherweise das Austauschen der Batterien in regelmäßigen (beispielsweise jährlichen) Abständen.

Thomas Eiskirch, der Landtagsabgeordnete aus Bochum, erinnerte daran, dass eine solche Rauchmelderpflicht bereits in der Zeit der schwarz-gelben Landesregierung unter Ministerpräsident Rüttgers (CDU) seitens der damals oppositionellen SPD-Landtagsfraktion eingebracht und damals von CDU und FDP abgelehnt wurde. Nachdem die SPD und die Grünen die Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen stützten, wurde das Thema erneut in den Landtag eingebracht (siehe auch: Rauchmelderpflicht schon lange überfällig) und es ist gut, dass jetzt die Landesregierung sich jetzt für ein bestimmtes Modell entschieden hat.

Für die SPD-Landtagsfraktion erklären der baupolitische Sprecher Reiner Breuer und der innenpolitische Sprecher Thomas Stotko:

„Bald wird es in NRW eine verbindliche gesetzliche Grundlage zum Schutz der Menschen vor den möglichen tödlichen Folgen einer Rauchvergiftung im Falle eines Haus- oder Wohnungsbrandes geben.“

Weiter heißt es:

„Unabhängig von der Gesetzesregelung sollten Vermieter, Mieter und Wohnungs-eigentümer grundsätzlich bald die Wohnungen eigenverantwortlich mit Rauchmeldern ausstatten. Bei der gesetzlichen Regelung geht es der Landesregierung vor allem um Sorgfalt und Rechtssicherheit.“

Thomas Eiskirch verweist darauf, dass es schon längst eine Pflicht in NRW gibt, dass in stationären Alten- und Pflegeheimen Rauchmelder installiert werden und diese Pflicht ist auch ein Bestandteil der Wohnraumförderbestimmungen des Landes. Dahingehend erklärt er:

„Die geplante Regelung ist lange überfällig und ein sehr sinnvoller Schritt um Leben zu retten. Wir wissen von den Feuerwehren, dass damit konkret Leben gerettet werden. Jedes Leben, was durch einen Rauchmelder gerettet wird, rechtfertigt die neue Regelung.“

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