Daniela Schneckenburger (Grüne) und Thomas Eiskirch (SPD) zur heutigen Anhörung: Regelung der NRW-Ladenöffnungszeiten mit Augenmaß

Thomas Eiskirch

Thomas Eiskirch

Zur heutigen Anhörung zum nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetz im Landtag erklären Daniela Schneckenburger, stellv. Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW, und Thomas Eiskirch, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Das Gesetz zur Änderung der Ladenöffnungszeiten in NRW ist der Beleg dafür, dass wir mit der Reform der Ladenöffnungszeiten die Interessen des Einzelhandels, von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Angestellten im Einzelhandel im Auge haben und in Einklang bringen. Auch weiterhin wird dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach flexiblen Öffnungszeiten insbesondere an den Werktagen und samstags bis 22 Uhr nachgekommen. Gleichzeitig nehmen wir aber mit dem Entwurf Rücksicht auf die Anliegen der Familien von im Einzelhandel Beschäftigten. Der Sonn- und Feiertagsschutz ist ein Grundrecht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein unverzichtbarer Bestanteil des gesellschaftlichen Lebens, z. B. in Vereinen und Gemeinden. Die Anhörung hat gezeigt, dass dies auch grundsätzlich von den unterschiedlichen Interessensgruppen geteilt wird. Als Anregung aus der Anhörung werden wir in unsere interne Debatte insbesondere die verbindlichen Abstimmungsrunden in den Kommunen zur konsensualen Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage mitnehmen. Auch die Änderungsvorschläge zu der Zahl der verkaufsoffenen Sonntage im Advent werden wir abwägen und auf ihre Auswirkungen hin überprüfen.“

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