Alle für 2013 geplanten Klassenfahrten können stattfinden!

Der Kampf um mehr Geld für Klassenfahrten war erfolgreich!

Thomas Eiskirch und seine Bochumer Landtagskollegen Carina Gödecke und Serdar Yüksel sind froh darüber, dass es zu einer Lösung gekommen ist, um dem Problem der unter Umständen nicht stattfindenden Klassenfahrten zu begegnen. Zahlreiche Klassenfahrten wären aufgrund einer neuen Rechtsprechung gefährdet gewesen, da die Finanzierung nicht gewährleistet werden konnte.

Heute teilte das Ministerium für Schule und Weiterbildung mit, dass durch Schulministerin Sylvia Löhrmann die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die derzeitige und zukünftige Durchführung von Schul- und Wanderfahrten informiert wurden.

„Alle für das Jahr 2013 geplanten Klassenfahrten können stattfinden“, erklärte Ministerin Löhrmann. Nach wie vor hätten das Schulministerium besorgte Zuschriften erreicht.

„Ich bin deshalb sehr froh, dass wir jetzt im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Finanzminister eine pragmatische und unbürokratische Lösung gefunden haben“, so die Ministerin weiter.

Um zu erreichen, dass geplante Schul- und Wanderfahrten im Jahr 2013 stattfinden können und nicht storniert werden müssen, hat die Landesregierung in Ergänzung zum Erlass vom 23. Januar 2013 Folgendes entschieden:

  1. Genehmigte und gebuchte Schulfahrten können durchgeführt werden. Auch die im Rahmen des von der jeweiligen Schulkonferenz beschlossenen Fahrtenprogramms für das Jahr 2013
    vorgesehenen und von der Klassenpflegschaft bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft bereits beschlossenen Schulwanderungen und Schulfahrten können durchgeführt werden.
  2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zusätzlich bereitgestellt.
    Das heißt, es braucht mit den Genehmigungen jetzt nicht bis zur Verabschiedung des Landeshaushaltes, die erst kurz vor den Osterferien erfolgen wird, gewartet zu werden.
  3. Die Inanspruchnahme eines vom Reiseveranstalter angebotenen Freiplatzes durch eine die Klassenfahrt begleitende Lehrkraft mit Genehmigung der Schulleitung ist unbedenklich.
  4. Rechtliche Verpflichtungen für 2014 dürfen derzeit nicht eingegangen werden. Hierzu sind als Planungs- und Genehmigungsgrundlage die Verabschiedung des Haushalts 2013 sowie die überarbeiteten Wanderrichtlinien, die in Kürze vorgestellt werden, abzuwarten.

Der Bochumer Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch erklärt abschließend:

„Die Landesregierung schafft dadurch Klarheit für die Schulen in Bochum und im ganzen Land. Auch und gerade für die Einzelfälle, in denen die Rechtssituation unter Umständen unklar war.
Der Willen der Landespolitik war es, dass die ungeplante Übergangssituation nicht zu Lasten der Schulen und der bereits geplanten Fahrten in diesem Kalenderjahr geht.“

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