Hebammen dürfen nicht im Stich gelassen werden – ansonsten Gefährdung der freien Geburtswahl!

Thomas Eiskirch

Thomas Eiskirch

Die unbefriedigende Situation der Hebammen ist – obwohl es originär ein Thema des Bundes ist –
natürlich auch in Nordrhein-Westfalen als dem bevölkerungsreichsten Bundesland eine dringende Angelegenheit (siehe auch diesen Beitrag auf thomas-eiskirch.de).

Insofern begrüßt es der Bochumer SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch, wie auch der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Michael Scheffler, dass das Land Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative zur Absicherung der Geburtshilfe mit Hebammen gestartet hat (siehe auch die Kieler Nachrichten zu dem Thema).

Ansonsten würde der Hebammen-Beruf vor dem Aus stehen, da die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung ausläuft, so dass ab Mitte 2015 die Hebammen nicht mehr tätig sein können. Insofern ist es nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig, dass jetzt auf Bundesebene eine Lösung gefunden wird.

Thomas Eiskirch betont, dass die Hebammen eine unschätzbar wertvolle Arbeit im Rahmen der Geburtsvorsorge und Geburtshilfe leisten und dazu beitragen, dass die schwangeren Frauen dort entbinden können, wo sie wollen – ob nun im Geburtshaus, im Krankenhaus oder aber zuhause.

Um diese Wahlfreiheit zu erhalten ist es zwingend notwendig, eine staatliche Unterstützung zu prüfen um eine vernünftige Lösung zu finden. Dies könnten beispielsweise fallbezogene Haftungshöchstgrenzen und ein staatlich finanzierter Haftungsfonds für darüber hinausgehende Schadenssummen sein.

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