Vollständige Abschaffung der Optionspflicht bleibt weiterhin Ziel beim Doppelpass

Thomas Eiskirch

MdL Thomas Eiskirch

CDU, CSU und SPD haben auf Bundesebene in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur umstrittenen Optionspflicht vorgelegt.

Die Doppelte Staatsbürgerschaft muss demnach nicht mehr wie ursprünglich von einzelnen vorgeschlagen durch schulische Leistungen nachgewiesen werden.
Als Anerkennungsgrundlage genügt nun, wenn die Kinder bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre hier in Deutschland die Schule besucht haben.

Der Bochumer SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch verweist dazu auf die im Februar 2014 beschlossene Resolution des nordrhein-westfälischen Landtags, wo nach keine neue Hürden für den Doppelpass aufgebaut werden sollen.

Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, erklärt ergänzend dazu:

„Wir haben uns in Nordrhein-Westfalen mit unserem Koalitionspartner in einem Antrag zur schnellen und vollständigen Abschaffung der Optionspflicht deutlich positioniert. Deshalb können wir uns mit diesem Kompromiss nicht zufrieden geben und werden uns weiterhin konstruktiv dafür einsetzen, dass sich die anstehenden Beratungen auf der Bundesebene hin zu einer vollständigen Abschaffung der Optionspflicht entwickeln. Die ständigen Debatten um die doppelte Staatsbürgerschaft machen sehr deutlich, dass die CDU in Nordrhein-Westfalen unter keinen Umständen eine Abschaffung der Optionspflicht will. Dabei hat ihr eigener Spitzenkandidat für die Europawahl einen Doppelpass. Genau diese Möglichkeit will die CDU den Menschen aber nicht zugestehen.“

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