EU-Kommission erlaubt auch künftig die Förderung von Flächenerschließungen ohne beihilferechtliche Beschränkung: Gut für Bochums Opel-Flächen

Thomas Eiskirch

MdL Thomas Eiskirch aus Bochum

Der Bochumer Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch weist auf eine wichtige Weichenstellung durch die EU-Kommission hin:

In der letzten Woche wurde bekannt, dass die Europäische Kommission eine Entscheidung getroffen hat, die für die Förderung von Industrie- und Gewerbeflächen in Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung ist.

Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Garrelt Duin erläutert dazu, dass die Kommission die Flächenerschließungen durch örtliche Behörden auch künftig als beihilfefrei einstufen wird. Dadurch ist die Finanzierung dieser Projekte aus öffentlichen Mitteln ohne beihilferechtliche Beschränkungen zulässig. Der Wirtschaftsminister verweist darauf, dass dies vor allem eine gute Nachricht für die Regionen mit altindustriellen Brachflächen sei, die mit öffentlicher Unterstützung revitalisiert werden sollen. Denn nun können weiterhin Fördermittel eingesetzt werden, ohne dass jede einzelne Maßnahme von der EU geprüft werden müssen.

Im Rahmen der europäischen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ war diese Förderung von altindustriellen Flächen schon möglich, doch ein Urteil des europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Flughafen Leipzig/Halle hat diese übliche Praxis rechtlich erheblich unsicher gemacht. In dem Urteil hieß es, dass die Errichtung von Infrastruktur, die nicht von deren späterer wirtschaftlicher Nutzung zu trennen ist, eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und die Finanzierung daher unter die EU-Beihilfevorschriften fällt.

Monatelange intensive Verhandlungen, in die auch das Land Nordrhein-Westfalen stark eingebunden war, haben nun dafür gesorgt, dass die Kommission sich entschieden hat, dass die hierzulande praktizierte Regelung keine staatliche Beihilfe beinhaltet.

Thomas Eiskirch, der auch wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion ist, erklärt dazu, dass diese Entscheidung auch natürlich für die Opel-Flächen in Bochum gilt und somit eine gute Nachricht darstellt, da die geplanten städtischen Maßnahmen im Rahmen von Bochum Perspektive 2022 dadurch mehr Rechtssicherheit erlangen.

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