Landtag verabschiedet zweite Revision des Kinderbildungsgesetzes – jährlich rund 100 Millionen Euro zusätzlich für mehr Qualität

Thomas Eiskirch

MdL Thomas Eiskirch

Der Bochumer Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch freut sich darüber, dass der Landtag in dieser Woche die zweite Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen hat und damit für Verbesserungen in diesem wichtigen Bereich sorgt.

Mit dieser Reform stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kindertageseinrichtungen pro Jahr rund 100 Millionen Euro zusätzlich für mehr Qualität zur Verfügung. Seit der ersten KiBiz-Revision fördert das Land die frühkindliche Bildung pro Kitajahr bereits mit 290 Millionen Euro zusätzlich. Mit der erneuten Reform werden nun insgesamt jährlich rund 390 Millionen Euro allein aus Landesmitteln zusätzlich bereitgestellt.

Schwerpunkt der zweiten Revision des Kinderbildungsgesetzes sind vor allem mehr Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit.

Familienministerin Ute Schäfer erklärt dazu: „Mit dieser zweiten KiBiz-Revision werden wir weitere Qualitätsverbesserungen in den Kindertageseinrichtungen schaffen, indem wir die pädagogische Arbeit stärken, die Erzieherinnen und Erzieher entlasten, Einrichtungen in bildungsbenachteiligten Sozialräumen stärker fördern und die Sprachförderung verbessern.“

Maßgeblich für die zweite KiBiz-Revision sind die folgenden Punkte:

  • Verfügungspauschale
    Jede Kita soll zukünftig eine Verfügungspauschale erhalten, mit der die Einrichtung personell verstärkt werden kann. Auf diese Weise bleibt den Fachkräften mehr Zeit für ihre pädagogische Arbeit. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Größe der Einrichtung. Insgesamt stellt das Land dafür jährlich rund 55 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Der Träger der Einrichtung entscheidet in eigener Verantwortung, ob das Geld zum Beispiel für personelle Unterstützung im Rahmen der Mittagsversorgung oder für mehr Leitungs- und Verfügungszeit eingesetzt wird. Denkbar ist auch eine Verwendung der Pauschale für Vertretungen.
  • plusKITA
    Einrichtungen in Stadtteilen mit einem hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien erhalten zusätzliche Mittel für zusätzliches Personal (mindestens 25.000 Euro pro Jahr). Hierfür stellt das Land jährlich insgesamt rund 45 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
  • Sprachförderung
    Künftig wird jedes Kind von Anfang an alltagsintegriert und stärkenorientiert sprachlich gefördert. Das setzt eine kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung voraus. Dafür sollen die Fachkräfte die Möglichkeit erhalten, sich zusätzlich zu qualifizieren. Das Land stellt hierfür Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereit. Delfin 4 wird für Kita-Kinder 2014 zum letzten Mal stattfinden. Für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, bleibt es bei dem bisherigen Verfahren.
    Die bisher für die Sprachförderung verausgabten 25 Millionen Euro bleiben vollständig im System.
  • Anmeldeverfahren
    Das jetzt vorgelegte Änderungsgesetz legt zum ersten Mal fest, dass Kommunen Eltern innerhalb von sechs Monaten ein Angebot für einen Betreuungsplatz machen müssen. Das bietet sowohl Eltern als auch Kommunen Planungssicherheit. In diesem Zusammenhang haben sich die kommunalen IT-Dienstleister in ihrem Dachverband außerdem auch auf einheitliche elektronische Anmeldesysteme verständigt, die von den Jugendämtern künftig eingesetzt werden können.

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