Landesregierung hilft unwettergeschädigten Kommunen: Innenminister lädt betroffene Oberbürgermeister und Landräte zum Gespräch ein

Sturmschäden an der Königsallee in Bochum

Sturmschäden an der Königsallee in Bochum

Nach dem verheerenden Sturm zu Pfingsten hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung über Hilfen des Landes für die unwettergeschädigten Kommunen entschieden.

Innenminister Ralf Jäger erklärte dazu: „Wir wollen den betroffenen Kommunen in NRW unter die Arme greifen. Die genaue Höhe des Hilfsfonds werden wir beschließen, sobald uns die Art und die Höhe der Schäden näher bekannt sind.“

Am kommenden Freitag werden die Oberbürgermeister und Landräte der betroffenen Kreise und kreisfreien Städte zu einem Gespräch nach Düsseldorf eingeladen, um zu klären, wie die Folgen des Unwetters bewältigt werden können. Darüber wird dann der Innenminister in der kommenden Plenumswoche den Landtag informieren.

Der Bochumer Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch begrüßt die Schritte der Landesregierung und dankt allen ehren- wie hauptamtlichen Helfern von Feuerwehr, Polizei, Rettungskräften, den städtischen Betrieben, dem technischen Hilfswerk (THW) und natürlich auch den Helfern aus anderen Städten, die dazu beigetragen haben, dass die gravierendsten Folgen des schweren Unwetters am Pfingstmontag in Bochum schnell beseitigt werden konnten. Auch die nachbarschaftliche Hilfe vor Ort hätte gezeigt, dass Werte wie Solidarität weiterhin wichtig für unser gesellschaftliches Miteinander sind.

Um einen landesweiten Überblick über die Schäden des Sturmes zu erhalten, hatte das Innenministerium eine Abfrage bei allen 22 kreisfreien Städten und 31 Kreisen in NRW veranlasst. Schäden haben 17 Städte und 25 Kreise angezeigt. Doch die meisten Kommunen haben mitgeteilt, dass ihnen zurzeit noch keine verlässliche Schätzung der Schadenshöhe möglich ist. Lediglich drei kreisfreie Städte und sechs Kreise gaben Schätzungen ab. Hierbei ergaben sich sehr große Unterschiede: Die geschätzten Summen betrugen zwischen 5.000 Euro und 61,3 Millionen Euro. Teilweise wurden auch Schäden gemeldet, die von den Versicherungen beglichen werden, für die das Land nicht aufkommen kann.

Ziel der Landesregierung wird es sein, durch finanzielle Unterstützung die Sicherheit in den Kommunen, zum Beispiel durch funktionierende Straßenbeleuchtung und Ampeln zu gewährleisten. Auch die Infrastruktur soll möglichst schnell wieder funktionsfähig werden. Straßen müssen wieder befahrbar sein und die kommunalen Verkehrsbetriebe ihre normalen Aufgaben störungsfrei wahrnehmen. Außerdem müssen die Ökologie und Lebensqualität wieder hergestellt werden, dazu gehöre zum Beispiel die Wiederaufforstung geschädigter Wälder. Die weiteren Einzelheiten der Hilfe und Förderprioritäten werden nach der Schadensermittlung und einer Bestandsaufnahme durch die betroffenen Kommunen von Innenministerium, Umweltministerium und Finanzministerium festgelegt.

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