Kommunen in NRW erhalten durch das GFG 2015 Rekordsumme vom Land

Thomas Eiskirch

MdL Thomas Eiskirch

In der vergangenen Kabinettssitzung wurden die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2015 beschlossen. Dadurch sollen Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände im kommenden Jahr eine Rekordzuweisung vom Land erhalten.

Gegenüber dem vergangenen Jahr steigt der Betrag voraussichtlich um rund 148 Millionen Euro (1,5 Prozent) auf 9,6 Milliarden Euro. Der für die Kommunen zuständige Minister Ralf Jäger erklärt dazu, dass die Landesregierung „verlässlicher Partner der Kommunen in NRW“ bleibt.

Das GFG 2015 setzt auch das sogennante FiFo-Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs um, wodurch eine gerechte Verteilung der Gelder zwischen den Kommunen des Landes erreicht wird. Die Grundsystematik, die erst kürzlich vom Verfassungsgerichtshof in Münster bestätigt wurde, bleibt dabei erhalten.

Durch die Fortentwicklung, darauf weist Bochums Landtagsabgeordneter Thomas Eiskirch hin, gibt es eine größere Planungssicherheit für die Kommunen. Denn für die Ermittlung des Finanzbedarfs der Städte und Gemeinden des Landes werden zukünftig die Daten aus mehreren Jahren als Grundlage genutzt. Dadurch werden Momentaufnahmen, die sowohl positiver wie auch negativer Natur sein könnten, vermieden.

Außerdem wird im Rahmen des GFG 2015 die Ermittlung des Finanzbedarfs durch eine an das Neue Kommunale Finanzmanagement angepasste Methode optimiert. „Auf diese Weise nutzen wir die doppischen Daten einfacher und haben das kameralistische System auch im GFG hinter uns gelassen“, so Innenminister Ralf Jäger.

Auch im GFG 2015 werden die Parameter für den kommunalen Finanzausgleich aus aktuellen Daten entwickelt. Dadurch verändern sich insbesondere die Gewichtungsfaktoren der Nebenansätze des GFG 2015 im Vergleich zum GFG 2014. Dies betrifft den Soziallastenansatz, den Schüleransatz sowie auch Flächen- und Zentralitätsansatz und entspricht der Systematik unseres Finanzausgleichs, die durch das FiFo-Gutachten ausdrücklich bestätigt wird. Außerdem werden die Einwohnerzahlen aus den fortgeschriebenen Daten der aktuellen Volkszählung Zensus 2011 berücksichtigt.

Die gute Steuerentwicklung der vergangenen Monate ist ein Grund für den Anstieg der Zuweisungen. Zusätzlich werden die Kommunen seit 2010 nicht mehr zur Konsolidierung des Landeshaushalts herangezogen und wieder am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer beteiligt. Wie viel konkret an jede Kommune ausgezahlt wird, steht allerdings noch nicht fest. Die umfangreichen Berechnungen für jede einzelne Kommune werden erst in einigen Wochen vorliegen.

Der Innenminister wies zudem darauf hin, dass die Unterstützungen des Landes für die Kommunen nur dann ihre volle Wirkung entfalten könnten, wenn auch auf Bundesebene die im Koalitionsvertrag angelegte kommunalfreundliche Politik tatsächlich gelebt werde. Dazu erklärt Ralf Jäger:

„Die vereinbarte Reform der Eingliederungshilfe und die damit verbundene Entlastung der Kommunen im Umfang von fünf Milliarden jährlich darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Eine vollständige Entlastung in 2018 ist zu spät. Angesichts rasant wachsender Sozialausgaben brauchen unsere Städte und Gemeinden schnell diese Entlastung.“

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