Finanzielle Unterstützung für Bochum durch den Bund – Beharrlichkeit des Landes zahlt sich aus – 5,96 Millionen zusätzlich für Bochum

Thomas Eiskirch

MdL Thomas Eiskirch

Frohe Kunde für die von der Haushaltssperre betroffenen Kommune:
Bochum profitiert zukünftig von finanziellen Hilfen des Bundes. Im vergangenen Herbst wurde im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU eine Soforthilfe zur Unterstützung der Kommunen in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro vereinbart, die den Städten, Gemeinden und Kreisen bis zu dem für das Jahr 2017 vorgesehenen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zugute kommen soll.

Die Ausgestaltung dieser Hilfen wurde nunmehr konkretisiert und eine entsprechende erste Berechnung der finanziellen Auswirkungen für die jeweiligen Kommunen vorgelegt – so auch für Bochum.

Demnach sollen die Entlastungen für Bochum ab dem 01. Januar 2015 jährlich 5,96 Mio Euro betragen. Dieser Betrag soll jeweils zur Hälfte über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (3,5 Mio Euro) sowie über einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer (2,46 Mio Euro) finanziert werden.

Dazu erklärte der Landtagsabgeordnete und Parteivorsitzende der Bochumer SPD Thomas Eiskirch:

„Die Zusagen aus Berlin stellen für Bochum eine sehr wichtige Unterstützung dar und werden von uns in jeder Hinsicht begrüßt.“

Er unterstrich dabei die Notwendigkeit einer Unterstützung durch den Bund:

„Insbesondere die Landesregierung und die Vertreter der nordrhein-westfälischen SPD haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass flankierend zu allen bereits erfolgten landespolitischen Maßnahmen auch der Bund entsprechende Mittel zur Unterstützung der Kommunen bereitstellen muss.“

Weiterhin ergänzte Thomas Eiskirch, dass nicht zuletzt aufgrund des Drucks aus Nordrhein-Westfalen auf die Bundesebene die zwischen beiden Koalitionspartnern vereinbarten Soforthilfen zustande kamen:

„Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass wir auch vor dem noch in dieser Legislaturperiode geplanten Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes eine deutliche und zügige Entlastung der Kommunen benötigen. Diese Beharrlichkeit wird sich nunmehr zu Gunsten von Bochum auszahlen.“

Als nächster Schritt muss nun eine schnelle Umsetzung des geplanten Bundesteilhabegesetzes erfolgen. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird es dann für die Kommunen Entlastungen in Höhe von jährlich insgesamt fünf Milliarden. Euro durch die Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte durch den Bund geben.

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