Neues Pflegegesetz stärkt die Versorgung im vertrauten Umfeld

Thomas Eiskirch

Thomas Eiskirch

In der vergangenen Woche hat sich der nordrhein-westfälische Landtag in Düsseldorf fraktionsübergreifend in einem breiten Konsens auf ein Gesetz für eine zukunftsfähige Pflegeinfrastruktur verständigt.

Dadurch werden das bisherige Landespflegegesetz sowie das alte Wohn- und Teilhabegesetz miteinander kombiniert. Der Gesetzesentwurf wurde seit Ende des letzten Jahres in einem breit angelegten partizipativen Prozess mit den beteiligten Fachkreisen, Verbänden, Trägern der Freien Wohlfahrt und den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert und überarbeitet. Im Landtagsplenum soll in dieser Woche abschließend über das neue Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen (kurz: GEPA NRW) beraten werden.

Michael Scheffler, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion erklärt dazu:

„Es ist eine besondere Leistung, für dieses wichtige Gesetz einen fraktionsübergreifenden Konsens zu finden. Sachliche Erwägungen im Sinne der Menschen standen hier vor Parteiinteressen. Das GEPA NRW ist eine wichtige Voraussetzung, um alte und überholte Vorschriften an die neuen Anforderungen und Bedürfnisse unserer Menschen anzupassen. Die Regelungen für Pflege waren zu sehr auf stationäre Pflegeheime ausgerichtet. Mit dem Gesetz gibt es eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur und für einen Paradigmenwechsel weg von traditionellen Heimeinrichtungen hin zu einer altersgerechten Versorgung in den Wohnquartieren. Die klaren Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich des Anspruchs auf Selbstbestimmung sind dabei im Besonderen berücksichtigt und gesetzliche Regelungen zur Gestaltung der sozialen und pflegerischen Infrastruktur im neuen Gesetz verankert.“

Thomas Eiskirch, der Bochumer Landtagsabgeordnete, in dessem Wahlkreis zahlreiche Einrichtungen aus dem gesundheitspolitischen Bereich liegen (die Hochschule für Gesundheit bietet beispielsweise auch einen Studiengang im Bereich der Pflege an), begrüßt das neue Gesetz, welches sich an die neuen Gegebenheiten der Gesellschaft anpasst.

So wollen die meisten älteren Menschen inzwischen so lange wie es geht im vertrauten Wohnumfeld wohnen bleiben – selbst wenn die Pflegebedürftigkeit weiter ansteigt.

Thomas Eiskirch dazu:

„Diesem Wunsch tragen wir mit dem neuen Gesetz Rechnung. Der demographische Wandel und seine Folgen wird nur dann zu meistern sein, wenn wir diese Bedürfnisse der älter werdenden Menschen aufgreifen. Hier sind beispielsweise alternative Wohnformen wie „Alten-WGs“ zu nennen, die durch das neue Gesetz leichter gegründet werden können.“

Außerdem sei es sinnvoll so Eiskirch, dass die Städte und Gemeinden zukünftig stärkere Steuerungsmöglichkeiten bei der kommunalen Pflegeplanung haben.

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