Thomas Eiskirch zur Einbringung des RVR-Gesetzes in den Landtag NRW
Am heutigen Mittwoch wurde das RVR-Gesetz in den Landtag von NRW eingebracht. Damit bekommt diese polyzentrische Region aus 15 Gebietskörperschaften im RVR, elf kreisfreien Städten und vier Kreisen einen einheitlichen rechtlichen Rahmen. Mit diesem Gesetz wird parteiübergreifend ein Rahmen geschaffen, der die Möglichkeiten der Kooperation stärkt und die Gemeinsamkeiten hervorhebt. Hierzu gehören neben dem ÖPNV, der Radverkehr, der Einsatz der Elektromobilität auch die kommunale Europaarbeit als auch die Frage der Energieversorgung.
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Ob die Gemeinen Alpen, Xanten, Haltern Revierstädte sind, ob die Stadt Hamm noch zum Revier gehört, ob weiterhin alle 53 dem Ruhrgebiet zwangsweise angehören müssen, darüber muss im Revier nachgedacht werden. Eine Festschreibung über das RVR-Gesetzt ist letztlich ein falsches Zeichen. Ein Zeichen, das an den alten Bergbaugrenzen festgehalten wird.
Ebenso ist über das Ruhrparlament nachzudenken. Der RVR ist ein Verband mit einem Haushaltsvolumen von jährlich 60 Mio. EURO, mit ca. 300 Beschäftigten und mit Zuständigkeiten im öffentlichen Nahverkehr, der Abfallwirtschaft, bei der Unterhaltung von Freizeiteinrichtungen und im touristischen Marketing. Mehr auch nicht.
Brauchen wir dafür ein Ruhrparlament mit 150 Sitzen. Nur zum Vergleich, beim LWL sind 16.000 Beschäftigten, ohne das es en Westfalenparlament direkt gewählt wird.