Zusätzliches Maßnahmenpaket des Landes für die Flüchtlinge

Thomas Eiskirch

MdL Thomas Eiskirch

Um auf die steigenden Zahlen von Krieg betroffenen Flüchtlingen zu reagieren, schnürt die nordrhein-westfälische Landesregierung ein Hilfspaket mit einem Volumen von 91 Millionen Euro.

Auf dem Flüchtlingsgipfel in Essen wurden erste Maßnahmen verabredet, die jetzt realisiert werden sollen.

Dazu erklären Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Fraktion im NRW-Landtag, und Reiner Priggen, Vorsitzender der Fraktion DIE GRÜNEN:

„Wir haben bei dem Flüchtlingsgipfel in Essen versprochen, dass wir den von Krieg und Vertreibung bedrohten Menschen schnell und wirksam helfen. Dieses Versprechen lösen wir ein. Mehr noch: Wir gehen weit über die dort getroffenen Zusagen hinaus und verdoppeln die Hilfsmittel in der Summe.“
Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Fraktion im NRW-Landtag

„Wer verfolgt wird, traumatisiert wurde und unsere Hilfe braucht, kann sich auf uns verlassen. Wir sorgen für angemessene Unterkünfte, wir verbessern die Betreuung sowie die Gesundheitsversorgung und gerade auch die Instrumente für die Integration der Kinder werden wir stärken.“
Reiner Priggen, Vorsitzender der Fraktion DIE GRÜNEN

Der Bochumer Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch begrüßt das Maßnahmenpaket der Landesregierung, welches insbesondere auch den Kommunen entgegenkommt.

Nachfolgend eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen:

  1. Das Land erhöht die Landespauschale für die Kommunen um 40 Millionen Euro. Sie steigt von 143 Millionen auf 183 Millionen Euro. Das ist ein Zuwachs von 22 Prozent.
  2. Das Land richtet einen Härtefallfonds für Krankheitskosten in Höhe von 3 Millionen Euro ein. Damit sollen Kommunen in den Fällen unterstützt werden, in denen sie besonders hohe Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen für Flüchtlinge haben. Das Land setzt sich darüber hinaus auf Bundesebene dafür ein, dass Krankheitskosten für Flüchtlinge künftig vom Bund übernommen werden.
  3. Das Land verdoppelt die Zuweisungen für die soziale Beratung von Flüchtlingen. Sie werden um 3,5 Millionen Euro auf 7 Millionen Euro erhöht. Mit diesen Mitteln wird das Beratungsangebot in den Landeseinrichtungen ausgebaut. Gewährleistet werden damit eine individuelle Beratung der Flüchtlinge zum Asylverfahren und eine bedarfsgerechte psychosoziale Beratung für Flüchtlinge, die durch Ereignisse in ihren Heimatländern oder auf ihrer Flucht traumatisiert wurden. Außerdem werden mit diesen Mitteln Beschwerdestellen in den Landeseinrichtungen finanziert, damit Flüchtlinge in Zukunft in jeder Einrichtung einen Ansprechpartner haben, den sie informieren können und der sich kümmert, wenn vor Ort etwas nicht optimal läuft.
  4. Durch die steigenden Flüchtlingszahlen erhöht sich auch der Aufwand für Betreuung und Aufsicht in der Verwaltung erheblich. Das Land wird daher den Bereich Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern bei der Bezirksregierung Arnsberg personell deutlich aufstocken. Zusätzlich zu den 23 neuen Stellen, die im Haushalt 2015 vorgesehen sind, werden weitere 21 neue Stellen geschaffen.
  5. Das Land wird bis zum Jahresende 1.800 zusätzliche Plätze in zentralen Landeseinrichtungen für Flüchtlinge schaffen. Die Kapazitäten werden perspektivisch auf 10.000 Plätze ausgebaut. Diese Plätze kosten Geld. Daher erhöht das Land die Haushaltsmittel, die für die Errichtung, Instandsetzung, die Miete und den Unterhalt von Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung stehen, für das kommende Jahr um 13,2 Millionen Euro. Davon fließen 8,2 Millionen Euro in die Errichtung einer großen, modernen Erstaufnahmeeinrichtung in Mönchengladbach mit mindestens 500 Plätzen.
  6. Das Land stellt im kommenden Jahr 300 zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung. Die Lehrerinnen und Lehrer werden dazu eingesetzt, den Kindern aus Flüchtlingsfamilien in kleinen Gruppen beim Erlernen der deutschen Sprache zu helfen. Dafür werden im Haushalt 14,2 Millionen Euro bereitgestellt. Zudem werden 2.600 zusätzliche Plätze in Schulen mit einem offenen Ganztagsangebot eingerichtet (3,8 Millionen Euro).
  7. Die Kommunen erhalten 6 Millionen Euro, um den Mädchen und Jungen aus Flüchtlingsfamilien, die traumatische Erlebnisse verarbeiten müssen, zu helfen. Für sie soll es besondere Angebote innerhalb des Kita-Systems geben.
  8. Um die Gesundheitsversorgung zu verbessern, stellt das Land jetzt zusätzlich 1,5 Millionen Euro für Impfangebote zur Verfügung (insgesamt 5,375 Millionen), insbesondere, um die Verbreitung von Kinderkrankheiten zu verhindern.
  9. Besonderer Unterstützungsbedarf besteht bei Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen, die sich zwischen Schulabschluss und Berufseinstieg befinden. Die vom Land für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements zusätzlichen Mittel in Höhe von 1 Million Euro werden insbesondere der Akquise, Qualifizierung und Aufwandsentschädigung von ehrenamtlichen Helfern, zum Beispiel in Spielgruppen, Hausaufgabenhilfezirkeln, Sprachangeboten oder als Sprachpaten und Mentoren dienen.

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport teilt ergänzend erklärend mit, dass das Land im Jahr 2015 rund sechs Millionen Euro und 2016 rund 10,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, um 175 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher für die Arbeit mit Flüchtlingskindern einzusetzen. Dazu erklärt Familienministerin Ute Schäfer:

„In Nordrhein-Westfalen kommen immer mehr Flüchtlinge an. Darunter sind auch zahlreiche Kinder, die einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben und von den frühkindlichen Bildungsangeboten in der Kindertagesbetreuung profitieren sollen. Aufgrund der besonderen, oftmals traumatischen Erfahrungen der Kinder und ihrer Familien können aber Regelangebote den besonderen Bedarfen nicht immer gerecht werden. Vielmehr sind dann gerade auch für die erste Zeit niedrigschwellige An-gebote für einige Stunden am Tag, Spiel- oder Eltern-Kind-Gruppen oder aber auch Betreuungsangebote in unmittelbar räumlicher Nähe zu den Eltern sinnvoll. Dafür brauchen wir zusätzliches Personal. Deshalb wollen wir 175 zusätzliche Stellen für Erzieherinnen und Erzieher finanzieren.“
Familienministerin Ute Schäfer

Grundsätzlich gilt der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab der Vollendung des 1. Lebensjahres auch für die Kinder von Flüchtlingen und Asylantragstellern. Sobald die Kinder im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung einen Betreuungsplatz erhalten, erfolge die Finanzierung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Das Land steuert hierzu seinen Finanzierungsanteil bei.

„Damit erhalten nicht nur die Kinder frühzeitig ein altersgerechtes Bildungsangebot, sondern auch die Eltern die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und damit die Chance auf Integration. Um hier den speziellen Fragen vor Ort besser gerecht werden zu können, soll auch die Fachberatung verstärkt werden.“
Familienministerin Ute Schäfer

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