Land fördert Schulsozialarbeit in Bochum mit einer Million Euro

MdL Thomas Eiskirch aus Bochum

MdL Thomas Eiskirch aus Bochum

Zur heutigen Entscheidung der rot-grünen Landesregierung, basierend auf einer Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden, die Schulsozialarbeit in NRW in den nächsten drei Jahren mit jeweils 48 Million Euro zu unterstützen, erklärt der Bochumer SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch:

„Das ist ein guter Tag für Bochums Kinder. Das Land NRW fördert die Schulsozialarbeit in unserer Stadt mit jeweils mehr als einer Million Euro in den nächsten drei Jahren. Damit ist die Schulsozialarbeit in Bochum erst einmal gesichert und die erfolgreiche Arbeit kann fortgesetzt werden. Schulerfolg und der Übergang in den Beruf sind wichtige Wegmarken, an denen über Lebenswege von Kindern und Jugendlichen entschieden wird. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir hier ansetzen können, um gerade in benachteiligten Stadtquartieren wichtige Unterstützung in diesen Situationen zu leisten. Schließlich darf nicht die Herkunft darüber entscheiden, welche Zukunft man hat. Das Bochum mit einem Fördersatz von 80 Prozent zu den am stärksten geförderten Kommunen zählt, ist für den kommunalen Haushalt eine wichtige Nachricht.“

Hintergrund:
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden an Grundschulen, in den ersten Klassen der Haupt- und Förderschulen, beim Übergang in den Beruf, aber auch im Umfeld der Schulen eingesetzt. Schulsozialarbeit ist wichtig und ein voller Erfolg. Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter helfen Schülern aus ärmeren Familien dabei, Anträge auf Zuschüsse zu Klassenfahrten oder Schulessen zu stellen, sie stabilisieren das soziale Klima an Schulen und stehen auch einzelnen Schülerinnen und Schülern als Ansprechpartner bei Problemen zur Verfügung. Gleichzeitig stehen sie auch Eltern mit Rat zur Seite. Das Land tritt nur zeitlich befristet in die Finanzierung ein, da der Bund seit Beginn des Jahres 2014 eine Finanzierung in bisherigem Umfang über das Bildungs- und Teilhabepaket nicht mehr sicherstellt. Genauso wie die kommunalen Spitzenverbände sieht auch das Land NRW jedoch weiterhin den Bund in der Pflicht, die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Deutschland zu finanzieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2010 entschieden und damit klare Vorgaben zur Sicherstellung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche gemacht und dabei die Bedeutung des Zugangs von Kindern und Jugendlichen zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben noch einmal betont.

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