Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ für Kitas und Schulen bis 2020 verlängert

Der Bochumer Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch freut sich über die Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, wonach der Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ für einkommensarme Familien um fünf weitere Jahre bis zum 31. Juli 2020 verlängert wurde.

Das Programm wurde Ende 2011 von der rot-grünen Landesregierung eingeführt (siehe auch den Beitrag Alle Kinder essen mit – keines darf vom gemeinsamen Mittagessen ausgeschlossen werden).

Mit diesem Fonds reagiert die nordrhein-westfälische Landesregierung darauf, dass der Bund in bestimmten Fällen Kinder aus armen Familien vom geförderten Mittagessen in Kita oder Schule ausschließt. Sozialminister Guntram Schneider betont, dass die gemeinsamen Mahlzeiten in doppelter Hinsicht wichtig seien:

„Die Kinder sollen nicht nur satt werden, sondern auch an der Gemeinschaft teilhaben. Wir wollen kein Kind zurücklassen.“

In der Vergangenheit wurde über die Weiterführung des Fonds von Jahr zu Jahr entschieden – jetzt wurde der jährlich mit einer Million ausgestattete Fonds bis 2020 beschlossen. Der Bochumer Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch weist darauf hin, dass dadurch für die betroffenen Familien und die Kommunen deutlich mehr Planungssicherheit besteht.

Momentan profitieren rund 1.350 Kinder vom NRW-Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“. Die Entscheidung über Leistungen treffen die kommunalen Stellen, die auch für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zuständig sind. Die Leistungen orientieren sich an denen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket; das sind je nach Einzelfall etwa zwei bis drei Euro pro Kind und Tag. Mit dem Härtefallfonds werden die Fälle abgedeckt, bei denen Kinder und Jugendlichen die Teilnahme an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung in Kita oder Schule sonst verwehrt bleiben würde, da deren Eltern trotz sozialer Notlage keine Transferleistungen wie „Hartz IV“ oder Sozialhilfe erhalten. Dies sind beispielsweise alleinerziehende Mütter mit mehreren Kindern, die wegen geringfügiger Überschreitung von Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf Transferleistungen haben; Familien, die im laufenden Verfahren zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft keine Sozialleistungen erhalten; oder Familien in einem Privatinsolvenzverfahren.

Weitere Informationen gibt es auf der Website Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales.

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