Bezahlbarer und ausreichender Wohnraum für Flüchtlinge: Bund muss Kompensationszahlungen verdoppeln
Der Bochumer Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch unterstützt die Forderung des nordrhein-westfälischen Bauministers Michael Groschek, der auch Sprecher der SPD-geführten Bauministerien der sechzehn Bundesländer ist, an die Bundesregierung. Die Forderung an den Bund lautet, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau mindestens zu verdoppeln. Nur so könne das Ziel erreicht werden, ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum für die große Zahl von Flüchtlingen zu schaffen.
„Bund und Länder müssen schon heute dafür Sorge tragen, dass die Flüchtlinge mit Bleibestatus eine Wohnung finden und sich keine Ghettos bilden“, sagte Bauminister Groschek. „Dafür sind Fördermittel und Anreize für private Investoren nötig, sonst stehen wir bald vor Problemen, die heute schon vorhersehbar sind. Und das ist ein Thema, dass wir nicht auf die lange Bank schieben dürfen. Die Länder benötigen vom Bund schnell eine finanzielle Perspektive, um die Situation bewältigen zu können.“
Nach Schätzungen des Bauministeriums benötigt das Land NRW mindestens 35.000 Wohnungen, allein um die Flüchtlinge mit Bleibeperspektive unterzubringen, die in diesem Jahr kommen. Bereits im Dezember wurde speziell für Kommunen das Programm NRW.BANK „Flüchtlingsunterkünfte“ aufgelegt. Zusätzlich hat die Landesregierung im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das die Wohnungswirtschaft, kommunale Wohnungsunternehmen und sogar Privatpersonen gezielt bei der Schaffung und Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge unterstützt. Bei Neubaumaßnahmen von Wohnraum für Flüchtlinge ist eine zwingende Nachnutzung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung vorgesehen. „Das wären also nicht nur Investitionen, um die größte Wohnungsnot der Flüchtlinge zu lindern, sondern sie würden somit mittelfristig auch helfen, den sozialen Wohnungsmarkt generell fitter für die Zukunft zu machen“, so Groschek weiter.
Vor dem Jahr 2006 hatte der Bund den Ländern Finanzierungshilfen für den Bau sozialer Mietwohnungen gegeben. Nach der Föderalismusreform hat sich der Bund aus dem sozialen Wohnungsbau zurückgezogen. Um die Abschaffung der früheren finanziellen Unterstützung aufzufangen, überweist der Bund den Ländern sogenannte Kompensationszahlungen, da die Länder jetzt für den sozialen Wohnungsbau verantwortlich sind. Derzeit zahlt der Bund Kompensationszahlungen in Höhe von 518 Millionen Euro pro Jahr an die Länder, 97 Millionen Euro davon fließen nach NRW.