Achte Kommunale Inklusionskonferenz tagt

Am Mittwoch, 25. September, tagt ab 14 Uhr die achte Kommunale Inklusionskonferenz in der Werkstatt Constatin-Bewatt, Hiltroper Straße 164. Auf der Tagesordnung stehen Berichte aus den Dezernaten der Stadtverwaltung und Netzwerken sowie Anfragen und Stellungnahmen, wie zum Beispiel zum barrierefreien Wohnungsbau.

Übersetzung in Leiche Sprache

Die Konferenz ist öffentlich und barrierefrei zugänglich. Für Personen mit Höreinschränkungen steht eine (mobile) induktive Höranlage (FM-Anlage) zur Verfügung. Außerdem werden Gebärdendolmetscherinnen vor Ort sein. Außerdem wird erstmals eine Simultan-Übersetzung in Leichter Sprache angeboten. Weitere Informationen wie die Tagesordnung und die Einladung in Leichter Sprache finden Interessierte auf www.bochum.de/inklusionskonferenz.

 

 Hintergrund: Auf Grundlage des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ hat die Stadt Bochum, nach einem Ratsbeschluss vom 19. Dezember 2013, die Kommunale Inklusionskonferenz eingerichtet. Zweck des UN-Übereinkommens ist es, die volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Menschenrechten und Grundfreiheiten auch für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Die Inklusionskonferenz bietet eine Basis für die unterschiedlichen Beteiligten aus der Verwaltung und Politik, um gemeinsam mit Betroffenen, lokalen Trägern, Netzwerken, Selbsthilfeorganisationen und Bürgerinnen und Bürgern der Stadt den begonnenen Weg der Inklusion fortsetzen zu können. Sie stellt Verbindungen zwischen allen relevanten Akteuren her und dient als Koordinationsplattform der gegenseitigen Information und Beratung.



 

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