Gemeinsame Initiative gegen Koma-Trinken bietet umfassende Hilfe und Unterstützung für Jugendliche mit exzessivem Alkoholkonsum

Thomas Eiskirch

Thomas Eiskirch

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium, die gesetzlichen Krankenkassen und die Landes­koordinierungsstelle Suchtvorbeugung NRW verstärken gemeinsam ihre Anstrengungen zur Vermeidung von Komatrinken bei Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen.

Eine Rahmenvereinbarung sieht den landesweiten Ausbau des Präventionsnetzwerks „Hart am Limit“ (HaLT) vor.

Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) erläutert dazu: „Obwohl der Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen seit einigen Jahren insgesamt rückläufig ist, ist beim Komatrinken leider noch keine Trendwende in Sicht. Deshalb müssen wir mehr tun, um diese besorgniserregende Entwicklung zu stoppen.“

Mehr als 4000 Kinder und Jugendliche müssen jährlich in Nordrhein-Westfalen wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden. Im Rahmen des HaLT-Projekts sollen diese Kinder und Jugendliche von speziell geschulten Fachkräften der Suchtberatungs­stellen direkt im Krankenhaus aufgesucht werden.

Der Bochumer SPD-Abgeordnete Thomas Eiskirch begrüßt die Zielsetzung von HaLT und schließt sich Dr. Hans-Jürgen Hallmann (Leiter der Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung) an, der die gezielte Ansprache der Kinder und Jugendliche bereits im Krankenhaus für geeignet hält, um Änderungen im Verhalten zu erreichen.

„Wir wollen mit unseren Präventionsmaßnahmen die Zahl der Kranken­hauseinweisungen von Kindern und Jugendlichen mit einer Alkohol­vergiftung deutlich verringern und vor allem auch die Zahl der Wieder­holungsfälle reduzieren“, sagte der Leiter der Landesvertretung NRW des Verbands der Ersatzkassen (vedk), Andreas Hustadt. Nach dem erfolgreichen Projekt „Leben ohne Qualm“ (LoQ) werde, so Hustadt, mit dem Projekt „HaLT – Hart am Limit“ bereits das zweite landesweite Präventionsprojekt gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und der Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung NRW auf den Weg gebracht.

„HaLT“ ist ein durch ein Bundesmodellprojekt erprobtes Konzept zur Prävention und Frühintervention bei exzessivem Alkoholkonsum Jugendlicher, an dem sich Nordrhein-Westfalen bereits während der Erprobungsphase von 2003 bis 2007 mit einem Standort (Hamm) betei­ligt hat. Es besteht aus einem reaktiven Baustein, der sich mit der früh­zeitigen Intervention bei exzessivem Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen nach einem Klinikaufenthalt befasst und einem proaktiven Baustein, der sich mit differenzierten und vernetzten Maßnahmen zur Alkoholprävention auf kommunaler Ebene an die breite Bevölkerung und alle Altersgruppen wendet, um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu fördern.

Derzeit wird das HaLT-Konzept an insgesamt 13 Standorten in Nordrhein-Westfalen (Bergisch Gladbach, Bielefeld, Coesfeld, Düsseldorf, Duisburg, Emsdetten, Essen, Euskirchen, Hamm, Köln, Rhein-Erft-Kreis, Siegen, Wuppertal) durch entsprechend geschulte Fachkräfte der Suchtberatungsstellen umgesetzt. Sie beraten und unterstützen die betroffenen Jugendlichen sowie deren Eltern in der konkreten Problemsituation. Neben Einzelberatungen bieten sie auch Gruppengespräche an, in denen die Jugendlichen lernen sollen, die alters- und geschlechtsspezifischen Risiken des Alkoholkonsums besser einzuschätzen. Die bisherigen Erfahrungen sind durchweg positiv. Die Jugendlichen werden durch diese Angebote gut erreicht und setzen sich – nicht zuletzt aufgrund der eigenen Erfahrungen – kritisch mit ihrem Alkoholkonsum auseinander.

Ergänzt wird der reaktive Projektbaustein durch eine kommunal veran­kerte Präventionsstrategie, mit der Alkoholexzesse und schädlicher Alkoholkonsum schon im Vorfeld verhindert werden sollen. Im Mittel­punkt des proaktiven Projektbausteins steht die Förderung von Verant­wortung und Vorbildverhalten von Erwachsenen im Umgang mit Alkohol, die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Veranstal­tungen, in der Gastronomie und im Einzelhandel sowie eine breite Sensibilisierung der Bevölkerung.

In der Rahmenvereinbarung erklären sich die Krankenkassen bereit, die Kosten für die Einzel- und Gruppengespräche zur Frühintervention zu übernehmen. Die Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch (§ 20 Abs. 1 SGB V). Die landesweite Koordination der Umsetzung des „HaLT-Projekts“ sowie die Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen durch die vom Land geförderte Landeskoordinierungsstelle für Suchtvor­beugung (Ginko-Stiftung für Prävention) in Mülheim.
Das Ministerium unterstützt die Maßnahmen des proaktiven Projektbau­steins im Rahmen der Landeskampagne zur Suchtvorbeugung „Sucht hat immer eine Geschichte“ sowie durch eine fachbezogene Pauschal­förderung an die Kommunen für örtliche Suchtpräventions- und -hilfe­angebote.

Die Erweiterung des „HaLT-Projekts“ ist zunächst an elf weiteren Standorten vorgesehen: In Aachen, Arnsberg, Bonn, Bottrop, Detmold, Gütersloh, Herford, Solingen, Recklinghausen, Remscheid und Velbert.

„Wir müssen unseren Kindern und Jugendlichen dabei helfen, einen verantwortungsvollen Umgang mit der Alltagsdroge Alkohol zu lernen – hier sind auch Elternhaus und Schule besonders gefordert“, so abschließend Minis­terin Steffens.

Zur Eindämmung der Sucht stellt die Landesregierung jährlich insge­samt rund 13,7 Millionen Euro, die gesetzlichen Krankenkassen stellen in Nordrhein-Westfalen 50 Millionen Euro für die Prävention zur Ver­fügung.

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