CDU, CSU und SPD haben auf Bundesebene in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur umstrittenen Optionspflicht vorgelegt. Die Doppelte Staatsbürgerschaft muss demnach nicht mehr wie ursprünglich von einzelnen vorgeschlagen durch schulische Leistungen nachgewiesen werden. Als Anerkennungsgrundlage genügt nun, wenn die Kinder bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre hier […]
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in Landtag NRW