EU-Subventionen dürfen nicht zur Verlagerung von Arbeitsplätzen aus Nordrhein-Westfalen führen
Am 24. Januar 2006 hat sich der Regionalausschuss des Europäischen Parlaments für eine bessere Kontrolle ausgesprochen, um fördermittelbedingte Verlagerungen von Unternehmen und Unternehmensteilen zu verhindern. Das Europäische Parlament hat zudem am 14. Februar 2006 mit großer Mehrheit dafür votiert, Standortverlagerungen zukünftig nicht mehr mit staatlichen Subventionen zu unterstützen…(weiterlesen)
