Standorteprogramm für Steinkohlereviere in Nordrhein-Westfalen

Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und das Saarland haben am 7. Februar 2007 eine kohlepolitische Verständigung herbeigeführt. Die zukünftigen Beihilfen sollen mit einer Vereinbarung zwischen Bund und den Ländern NRW und Saarland sowie durch ein Steinkohlengesetz geregelt werden. In der Umsetzung dieser Verständigung muss der Anpassungsprozess gestaltet und so schnell wie möglich Planungssicherheit für die Betroffenen herbeigeführt werden. Das wichtigste Ziel muss sein, Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Region zu sichern und neue zu schaffen…(weiterlesen)

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