Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe

- Thomas Eiskirch
Eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare sind im 21. Jahrhundert zu recht zur Selbstverständlichkeit geworden. Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter des Landes in eingetragener Lebenspartnerschaft werden jedoch im Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts im Vergleich zu ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen ungleich behandelt. „Das ist heutzutage nicht nur verfassungswidrig, sondern diffamiert ganze Bevölkerungsgruppen“; so der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch. NRW ist eines der letzten Bundesländer in der BRD die noch keine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungsrecht. „Es wird Zeit“; fordert Eiskirch und begründet damit die Initiative der rot-grünen Landesregierung. „Wir kommen damit einem Versäumnis von schwarz-gelb nach.“ Eingetragene Lebenspartnerschaften sind derzeit noch von Leistungen ausgeschlossen, die traditionell für die Ehe bestehen. Dies betrifft insbesondere die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung und den Familienzuschlag. „Wichtig ist, dass soziale Gerechtigkeit bei allen Bürgern ankommt und nicht nur bei bestimmten Gruppen“, so Eiskirch. Die Gleichstellung im Besoldungs- und Versorgungsrecht ist nun eine weitere Maßnahme zur Gleichstellung aller. In vielen anderen Bereichen, wie etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung, Abgeordnetenversorgung oder auch im Beihilferecht, wurden die Rechte angepasst. „Die Gleichbehandlung ist ein Recht nicht nur von heterosexuellen, sondern auch von homosexuellen Paaren“, weiß Eiskirch.
Das Gesetz soll rückwirkend für Lebenspartnerschaften ab dem 03. Dezember 2003 gelten. „Wir sind dazu verpflichtet genau da einzugreifen, wo es solche Unstimmigkeiten gibt“, erklärt Eiskirch. „Es kann nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger auf Grund ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden.“ Da das Gesetz die letzten acht Jahre umfasst, ist es deutlich, dass Rot-Grün es wirklich ernst meint mit der Gleichstellung in NRW.
Die Haushaltsmehraufwendungen werden für das Jahr 2011 mit ca. 10,3 Mio. Euro kalkuliert. Davon entfallen 8,3 Mio. Euro auf „Nachzahlungen“ für die Jahre 2003 bis 2010. „Es ist wichtig, dass wir nicht an der falschen Stelle sparen. Die Menschen haben es verdient gleich behandelt zu werden“, bilanziert Eiskirch. Die Kosten für die Folgejahre werden auf zwei Millionen Euro geschätzt.




Ich finde das sehr gut! Aber ich habe zwei Fragen:
1. Warum gewährt NRW nicht (wie der Bund) schon im Vorgriff auf das Gesetz seinen Beamten die betreffenden Rechte/Zahlungen?
2. Die erste Lesung war ja m.W. schon. Gibt es für die 2. und 3. Lesung Termine? (Auf der homepage des Landtags habe ich nichts gefunden)
Es dauert alles schon so furchtbar lange…