Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW wird genau geprüft
„Das Gericht hat heute vor allem unsere Vorsorgemaßnahmen kritisiert. Sobald uns die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, werden wir intensiv prüfen, wie wir damit umgehen. Das betrifft insbesondere das Sondervermögen für die Risikopapiere der WestLB und die Rücklagen für vorhersehbare Kosten beim U3-Ausbau sowie die Abrechnung der kommunalen Beteiligung an den Einheitslasten. Aus unserer Sicht war diese Vorsorge notwendig, denn die Risiken, das stellt niemand ernsthaft in Zweifel, bleiben uns erhalten. Der Nachtragshaushalt war und ist für uns eine Schlussabrechnung mit Schwarz-Gelb. Darin war kein einziges Projekt der neuen rot-grünen Landesregierung enthalten.
Das Gericht hat zudem hohe Hürden an die Feststellung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts formuliert. Eine solche Störung ist notwendig, um Kredite oberhalb der Verfassungsgrenze vorzusehen.
Für uns ist klar, dass wir 2011 nach wie vor mit einer gesamtwirtschaftlichen Störungslage zu tun haben. Der Finanzminister hat dies im Landtag ausführlich erläutert. Produktion und Beschäftigung sind längst noch nicht auf dem Stand vor der Weltwirtschaft- und Finanzkrise. Die Folgen der Entwicklung in Nordafrika und Japan sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Wir werden einen verfassungskonform Haushalt 2011 planmäßig in den Ausschüssen beraten und dann im Mai verabschieden.“
Der Bochumer Abgeordnete Thomas Eiskirch unterstrich, dass man jetzt erst einmal auf die genaue schriftliche Begründung des Urteils warten müsse, um zu schauen, wie man gegebenenfalls für die Aufstellung des Haushaltes 2011 darauf reagieren muss.
Zur Entscheidung des VGH NRW gibt es einen lesenswerten Kommentar in der Süddeutschen Zeitung: NRW-Haushalt gekippt: Macht und Übermacht
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