Neues RVR-Gesetz: Zukunftsperspektiven des Ruhrgebietes werden gestärkt
In der vergangenen Woche hat der nordrhein-westfälische Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition und einer Mehrheit der CDU das neue RVR-Gesetz („Gesetz zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr“) verabschiedet. Aus Sicht der Ruhr SPD ist das ein Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiger Beitrag für die Zukunft der Metropole Ruhr. Aber das Gesetz bringt auch neue Aufgaben mit sich.
Dazu erklärt der Thomas Eiskirch in seiner Funktion als wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Die rot-grüne Koalition steht zu ihrem Versprechen, die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken und weiter auszubauen. Durch die Einführung der Direktwahl für die Mitglieder der Verbandsversammlung wird die demokratische Legitimation des RVR deutlich gestärkt. In den vergangenen Monaten haben wir Anregungen von externer Seite aufgegriffen, wie etwa die Entscheidung für die Beibehaltung der Kündigungsmöglichkeit verdeutlicht. Im Ergebnis ist ein ausgewogenes und gut durchdachtes Gesetz herausgekommen, das dem Ruhrgebiet dabei helfen wird, seinen Strukturwandel zu bewältigen.“
Frank Baranowski, Sprecher der Ruhr SPD und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen erklärt dazu, dass die Sozialdemokratie im Ruhrgebiet auf das neue RVR-Gesetz stolz sein könne, da es eine sozialdemokratische Handschrift trage. Außerdem sei es dem Ruhrgebiet gelungen eine parteiübergreifende Geschlossenheit in der Region zu organisieren und einen Konsens zu schaffen, damit die gemeinsamen Ziele des Ruhrgebiets gestärkt werden können.
Die SPD im Ruhrgebiet will sich aber auf diesem Erfolg nicht ausruhen. Der Bochumer Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch, der auch Mitglied im Sprecherkreises der Ruhr SPD (und Oberbürgermeisterkandidat in Bochum ist), erklärt dazu:
„Durch das RVR-Gesetz erhalten wir mehr Möglichkeiten in der interkommunalen Arbeit, aber auch mehr Aufgaben […] Jetzt haben wir die Chance, schnell gemeinsame Aufgabenwahrnehmung zu organisieren. Und diese Chance nutzen wir. […] Nachdem das RVR-Gesetz auf den Weg gebracht wurde, liegt es nun an uns, es auch mit Leben zu füllen.“
Zu den neuen Aufgaben gehören etwa die Förderung von Klimaschutz oder die Verkehrsentwicklung. Auch können die einzelnen Kommunen künftig Aufgaben an den RVR übertragen. Außerdem sieht das Gesetz auch vor, dass die Menschen im Ruhrgebiet ab 2020 das Ruhrparlament (die Verbandsversammlung des RVR), direkt wählen dürfen. Zudem soll ein Kommunalrat eingerichtet werden, zu dem Oberbürgermeister und Landräte des Ruhrgebietes gehören. Diese können im neuen Rat die RVR-Verbandsversammlung beraten.