Die Steinkohlevereinbarung gilt: Es bleibt beim geordneten Ausstieg und sozialverträglichen Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau

Am 7. Februar 2007 haben sich der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland unter Mitwirkung der RAG AG und der IG Bergbau, Chemie, Energie grundlegend zur Zukunft der deutschen Steinkohle verständigt. Auf dieser Grundlage ist das Steinkohlefinanzierungsgesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden…(weiterlesen)

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