“Gegen den heute von Innenminister Wolf per Erlass festgelegten Kommunalwahltermin am 30. August gibt es von Rechtswissenschaftlern massive rechtliche Bedenken. Für uns steht es deshalb außer Frage, dass wir die Vorbehalte juristisch prüfen lassen werden”, kündigte Thomas Eiskirch an. Bei dem neuen Kommunalwahltermin handele es sich um eine weitere unverschämte Wahltrickserei der Landesregierung, die dem […]
Mehr lesen ›
in Landtag NRW
