Wichtige Informationen zur Oberbürgermeisterwahl in Bochum

Wer?

Bei der Oberbürgermeisterwahl sind alle Deutschen und alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wahlberechtigt, die am Wahltag (13. September 2020) das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 16. Tag vor der Wahl mit ihrem Wohnsitz in Bochum gemeldet sind.

Wann?

Die Oberbürgermeisterwahl findet am Sonntag, den 13. September 2020 statt. Die Wahllokale haben von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Sollte bei dieser Wahl kein/e Kandidat/in mehr als 50 % der Stimmen erreichen, wird es am 27. September 2020 zu einer Stichwahl kommen.

Wo?

In welchem Wahllokal Sie wählen können, steht in Ihrer Wahlbenachrichtigung. Diese werden Mitte August 2020 per Post versandt.

Über die Internet-Seite wahllokal.bochum.de können Sie sich ebenfalls ab Mitte August 2020 das für Sie zuständige Wahllokal anzeigen lassen und erfahren, ob es barrierefrei ist.

Wie?

Der kurze Weg zur Wahl: Drei Möglichkeiten zur Stimmabgabe

  1. Sofort wählen: Ab Mitte August 2020 können Sie im Clubraum der VHS im Erdgeschoss des BVZ (Bildungs- und Verwaltungszentrum, Gustav-Heinemann-Platz 2-6, 44787 Bochum) und in jedem Bürgerbüro sofort an Ort und Stelle wählen.
  2. Briefwahl: Ebenfalls ab Mitte August 2020 können Sie Briefwahl beantragen. Dies geht dann via Internet über wahlschein.bochum.de oder alternativ auch per Brief oder Fax mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung. Anfordern können Sie die Briefwahlunterlagen damit bei:Stadt Bochum
    Wahlbüro
    44777 Bochum
    Fax: 0234.910 5050Weitere Informationen unter Telefon: 0234.910 5052
  3. Wahllokal: Am 13. September in Ihrem Wahllokal:
    Gerne holen wir Sie an diesem Tag ab und bringen Sie zum Wahllokal. Infos demnächst unter: spd-bochum.de
    Das gilt natürlich auch bei einer etwaigen Stichwahl am 27. September.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wahl erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Bochum.

Selbstverständlich geben auch wir gerne Auskunft: Kontakt.