Bäckereien und Blumengeschäfte sollen an allen Sonntagen öffnen dürfen

“Das neue Ladenöffnungsgesetz hat dazu geführt, dass ich in meinen Blumengeschäft zu Ostern einen Umsatzrückgang von nahezu 50 Prozent verzeichnen musste“, so der Inhaber eines Bochumer Floristikfachgeschäftes. Nach dem Willen der CDU-FDP-Koalition mussten die Geschäfte Ostersonntag geschlossen bleiben. „Deshalb hat die SPD-Landtagsfraktion eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, demnach an Pfingst- und Ostersonntag sowie am 1. Weihnachtstag Bäckereien und Blumengeschäfte Brötchen und Schnittblumen verkaufen können und die frühere Regelung des Ladenschlussgesetzes wieder greift”, erklärte der Bochumer SPD Landtagsabgeordnete Eiskirch, der zugleich wirtschaftspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist.

So könnten die Läden an allen Sonntagen sowie am 1. Weihnachtsfeiertag für fünf Stunden geöffnet werden. Ostermontag und Pfingstmontag hingegen bleiben die Geschäfte dann wieder zu. Das Gesetz müsse bereits bis zu den Pfingstfeiertagen geändert werden, forderte Eiskirch. Ansonsten drohten den betroffenen Geschäften erneute Umsatzeinbußen. “Das derzeit geltende Ladenöffnungsgesetz ist in dieser Frage mittelstandsfeindlich und verwirrt die Verbraucherinnen und Verbraucher. Niemand kann nachvollziehen, an welchen Sonntagen die Geschäfte nun offen haben und an welchen nicht. So standen am Ostersonntag viele Kundinnen und Kunden vor verschlossenen Türen. CDU und FDP rühmen sich als mittelstandsfreundliche Parteien. Wenn sie das ausnahmsweise auch mal im Handeln ernst meinen, müssen sie unserer Gesetzesinitiative zustimmen”, sagte Eiskirch.

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