Wahl in Bochum: Heute wählen gehen – wichtige Informationen

Heute ist der Tag der Oberbürgermeisterwahl in Bochum. Nachfolgend noch einige wichtige Informationen – was Sie zum Beispiel machen sollten, wenn Sie ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden.

Wer darf wählen?

Bei der Oberbürgermeisterwahl sind alle Deutschen und auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wahlberechtigt, die am Wahltag (dem 13. September 2015) das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 16. Tag vor der Wahl mit ihrem Wohnsitz in Bochum gemeldet sind.

Wann darf man wählen?

Die Oberbürgermeisterwahl findet am Sonntag, den 13. September 2015 statt. Die Wahllokale haben von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Sollte bei dieser Wahl keine Kandidatur mehr als 50 % der Stimmen erreichen, wird es am 27. September 2015 zu einer Stichwahl kommen.

Wo wird gewählt?

In welchem Wahllokal Sie wählen können, steht in Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Über die Internet-Seite wahllokal.bochum.de können Sie das für Sie zuständige Wahllokal sich anzeigen lassen und erfahren, ob es barrierefrei ist.

Gerne holen wir Sie an diesem Tag ab und bringen Sie zum Wahllokal. Infos unter: 0234.68 51 00.

Kann man ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Falls die Wahlbenachrichtigung nicht mehr gefunden wird – natürlich kann man im Wahllokal gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises wählen gehen.
Das zuständige Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung – und man kann es natürlich auch über die Internet-Seite wahllokal.bochum.de herausfinden.

Am 13. September: Thomas Eiskirch wählen!

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