Nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht individuelle Konsolidierungsstrategien für notleidende Städte und Gemeinden

Thomas Eiskirch

Thomas Eiskirch

Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen neuen Gesetzentwurf in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht, mit dem die in § 76 der Gemeindeordnung enthaltene Festlegung des Konsolidierungszeitraums auf drei Jahre gestrichen werden soll.

„Schon seit langem ist klar, dass Kommunen einen Haushaltsausgleich – also keine neuen Schulden – im bisherigen Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung weder seriös darstellen noch tatsächlich erreichen können. SPD und GRÜNE machen mit ihrem Gesetzentwurf den Weg frei für individuelle Konsolidierungsstrategien für notleidende NRW-Kommunen“, erklärten Marc Herter (SPD) und Mehrdad Mostofizadeh (Grüne), die beiden kommunalpolitischen Sprecher ihrer Fraktionen.

Thomas Eiskirch zeigt sich erfreut über diesen Antrag, der den Städten und Gemeinden des Landes wieder eine Perspektive bietet. Wichtig sei es jedoch auch, dass die geplante Änderung der GO keinen Freibrief der Kommunen für noch mehr Schulden bedeutet. Dahingehend weist Eiskirch daraufhin, dass geplant sei, dass die Bezirksregierungen bzw. Landkreise die Möglichkeit erhalten sollen, mit den einzelnen Kommunen individuell den vernünftigsten Weg der Konsolidierung zu finden.

Der Bochumer Landtagsabgeordnete hofft auf eine breite Mehrheit im Düsseldorfer Landtag für diesen Antrag, schließlich hätten Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und SPD in der Sondersitzung des Landtages Ende Oktober einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu den Kommunalfinanzen verabschiedet, der jetzt durch diesen Gesetzesentwurf flankiert wird.

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