Kleinstaaterei im Umweltrecht schadet NRW-Wirtschaft

Die Föderalismusreform 2006 hat den Weg für ein Umweltgesetzbuch (UGB) frei gemacht. Bei den Beratungen in der Föderalismuskommission bestand zwischen allen Beteiligten in Bund und Ländern ein ausdrücklicher Konsens darüber, mit der Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen für die Umwelt auch die Voraussetzungen für ein Umweltgesetzbuch zu schaffen. Politiker aller Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Landtage hatten sich für dieses Ziel ausgesprochen. Dies ist eine historische Chance, um das Umweltrecht im
Sinne von Wirtschaft und Umwelt zu vereinfachen…(weiterlesen)

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