Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – gilt auch für Frauen! (Equal Pay Day 2014)

Thomas Eiskirch

MdL Thomas Eiskirch

Nach dem letzten Jahr findet auch in 2014 der Equal Pay Day, (laut Beschreibung der Wikipedia) „der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen“ am 21. März statt.

Rechnerisch gesehen muss man als Frau fast drei Monate länger (vom 1. Januar bis zum 21. März) arbeiten, um auf das Jahr gesehen das gleiche Einkommen wie ein Mann zu erzielen. In den letzten Jahren verschob sich der Equal Pay Day im Kalenderjahr immer weiter nach vorne, doch die Stagnation von 2013 zu 2014 zeigt, dass hier weitere Maßnahmen erforderlich sind, da die Lohnlücke (Gender-Pay-Gap) zwischen Frauen und Männern nicht verändert wurde.

Der Bochumer SPD-Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch weist darauf hin, dass Deutschland im europäischen Vergleich auf dem drittletzten Platz liegt. Die unbereinigte Lohnlücke von 22 % zeigt deutlich auf, dass eine geschlechtsspezifische Lohnungleichheit nur per Gesetz beseitigt werden kann.

„Eine gleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist nicht nur sozial-gerecht, es ist auch wirtschaftspolitisch vernünftig […] Ansetzen müssen wir allerdings auch bei Mini- und Midijobs, einer Beschäftigungssituation in der Frauen gerade nach Erziehungszeiten oftmals wieder beruflich wieder starten. Der flächendeckende Mindestlohn muss hier ohne Ausnahmen kommen.“
MdL Thomas Eiskirch

Die SPD hat im Koalitionsvertrag auf Bundesebene dafür gekämpft das Prinzip gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit über mehr Transparenz herzustellen.

Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung greift das Thema auf, hierzu äußerten sich Guntram Schneider (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales) sowie Barbara Steffens (Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter).

„Diese Lohnlücke ist durch nichts gerechtfertigt und muss endlich geschlossen werden. […] In NRW verdienen Frauen statistisch 22 Prozent weniger als Männer. Gerade Alleinverdienenden droht durch diese unangemessene Bezahlung die Altersarmut. […] Der Unterschied im Entgelt zeigt, dass die beruflichen Chancen von Männern und Frauen noch immer sehr ungleich verteilt sind. Die Lohnlücke zwischen Akademikern und Akademikerinnen von 28 Prozent zeigt, dass selbst eine hervorragende berufliche Qualifikation Frauen nicht vor Lohnbenachteiligung schützt. […] Deshalb müssen endlich gesetzliche Regelungen gegen Lohndiskriminierung geschaffen werden.“

Guntram Schneider wies darauf hin, dass sich bei der Rente im Vergleich zu Männern schon heute eine Lücke von rund 60 Prozent ergeben würde, was noch einmal den dringenden Handlungsbedarf zeigt.

Das Schwerpunktthema des diesjährigen Equal-Pay-Days ist „… und raus bist du? Minijobs und Teilzeit nach Erwerbspausen“. Minister Schneider wies daraufhin, dass in NRW aktuell rund 1,7 Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt sind. Diese seien zu knapp 2/3 weiblich besetzt. Vorschläge, ausgerechnet Minijobs vom flächendeckenden Mindestlohn auszunehmen, würden die Lohnlücke weiter erhöhen und seien frauendiskriminierend, so Ministerin Barbara Steffens. Unter anderem ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit würde hingegen helfen, die Lohnlücke zu schließen, ergänzte Minister Schneider.

Ministerin Steffens wies darauf hin, dass sich Minijobs im Leben von Frauen häufig als berufliche Sackgasse erweisen würden. Minijobberinnen sollten keinesfalls die Möglichkeit eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus dem Auge verlieren.

Weitere Informationen und ein Filmspot zu Entgeltgleichheit sind auch abrufbar unter landderfairenarbeit.nrw.de

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