Ladenöffnungszeiten: Anhörung im Landtag

Thomas Eiskirch

Thomas Eiskirch

Momentan wird in Nordrhein-Westfalen die Evaluierung des Ladenöffnungsgesetzes diskutiert, nachdem das entsprechende Gesetz vor einigen Jahren geändert wurde. Schon damals wurde auf Drängen der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag eine Überprüfung des Gesetzes in Form einer Evaluation vereinbart.

Diese Evaluation fand in dieser Woche im Form einer mündliche Anhörung im Düsseldorfer Landtag mit Experten und Verbänden statt.

Zu dieser Anhörung erklärt Thomas Eiskirch, der Bochumer Landtagsabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, die Position der SPD-Fraktion:

In einigen Städten des Landes ist es durch ausufernde Sonntagsöffnungen zu einer regelrechten Aushöhlung des Sonntags- und Feiertagsschutzes gekommen.

Für die SPD ist klar:
Der Sonntag darf nicht durch immer mehr Ladenöffnungen zu einem Werktag wie jeder andere werden. Der zeitliche Gleichklang der Arbeitsruhe am Sonntag ist unverzichtbar, damit die Menschen sich verabreden können, mit der Familie etwas unternehmen, im Verein Sport treiben oder ihre Religion ausüben können.

Viele Sachverständige weisen in ihren schriftlichen Stellungnahmen darauf hin, dass der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen vor allem seiner – auch verfassungsrechtlichen – Verpflichtung nachkommen muss, die Sonntags- und Feiertagsruhe zu schützen.

Eine Verbesserung des Sonntagsschutzes könnte dadurch erreicht werden, dass nicht nur wie bisher die Zahl der Öffnungen pro Verkaufsstelle auf vier begrenzt bleibt, sondern ergänzend auch für die Anzahl der von der Kommune zur Öffnung frei gegebenen Sonntage eine Obergrenze von beispielsweise 12 Sonntagen bestimmt wird. Damit können sich die Sonntagsöffnungen nicht mehr wie bisher – vor allem in Großstädten praktiziert – nahezu unbegrenzt im Jahr verteilen.

Medienveröffentlichungen, in denen bereits über die konkrete Ausgestaltung von veränderten Ladenöffnungszeiten spekuliert wird, weisen wir zurück.
Richtig hingegen ist:
In der SPD-Fraktion gibt es keine Festlegung, ob überhaupt eine Änderung der werktäglichen Öffnungszeiten nötig ist. Auch der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen bezieht sich ausschließlich auf Korrekturen bei der Sonntagsöffnung.

Insgesamt wird es bei der Novelle des Ladenöffnungsgesetzes darum gehen, einen verbesserten Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher, der Verkaufsstelleninhaber und der Beschäftigten zu schaffen. Deshalb wird die SPD-Fraktion auch die Ergebnisse der heutigen mündlichen Anhörung akribisch auswerten.

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