Beschluss der Justizminister zur Frauenquote bei Führungspositionen in der Wirtschaft

Thomas Eiskirch
Getreu der von Nordrhein-Westfalen eingeleiteten Initiative im Bundesrat empfahl die JuMiKo eine möglichst einfache und dennoch wirksame gesetzliche Lösung, die eine Einhaltung der gesetzlichen Geschlechterquote gewährleistet, aber auf unangemessene und die Rechtssicherheit beeinträchtigende Sanktionen verzichtet. Zugleich sind dem Beschluss zufolge die zur Umsetzung der Quote erforderlichen Zeitläufe und die Besonderheiten einzelner Branchen hinreichend zu berücksichtigen.
Der nordrhein-westfälische Justizminister erklärte dazu weiter:
„Eine bundesgesetzlich geregelte Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft ist mit Verfassungs- und Europarecht grundsätzlich vereinbar.“
Wichtig sei es jedoch, dem Interesse der Unternehmen an Rechts- und Planungssicherheit ebenso Rechnung zu tragen wie einer an Qualität und den besonderen Bedingungen einzelner Branchen orientierten unternehmerischen Personalpolitik.
Der NRW-Gesetzentwurf sieht vor, in zwei Stufen für alle Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote in Höhe von zunächst 30 Prozent und fünf Jahre später in Höhe von 40 Prozent für die Angehörigen beider Geschlechter einzuführen. Die Umsetzung der Quote setzt unmittelbar beim Wahlakt an: Zum Aufsichtsratsmitglied ist nur gewählt, wessen Wahl nicht gegen die gesetzliche Mindestquote verstößt.
Abschließend stellte Minister Kutschaty fest:
„Ein Handeln des Gesetzgebers ist überfällig. […] Freiwillige Selbstverpflichtungen gibt es seit einem Jahrzehnt, ohne dass sie zu einem messbaren Erfolg geführt hätten. Die Phase freiwilliger Maßnahmen ist jetzt vorbei.“
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