Neukonzeption des Dekmalschutzes in NRW

Thomas Eiskirch

Thomas Eiskirch

In der vergangenen Woche gab die nordrhein-westfälische Landesregierung die Neukonzeptionierung des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen bekannt.

Das zuständige Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr teilte dazu mit, dass zukünftig zinsgünstige Darlehen der NRW.BANK mit einem Volumen von 60 Millionen Euro pro Jahr die bisherigen 6 Millionen Euro, die als Zuschüsse gewährt worden sind, ersetzen. Dabei können künftig mit einer langen Tilgungsfrist nicht nur die denkmalbedingten Mehrkosten einer Baumaßnahme, sondern die Gesamtkosten des Umbaus für die Förderung zugrunde gelegt werden.

Michael Groschek, der Minister für Wohnen und Stadtentwicklung, stellt dazu fest:

„Auf diese Weise kann beispielsweise ein Eigentümer eines Denkmals die Darlehensförderung nicht nur für die denkmalgerechte
Erneuerung seiner Fenster, sondern für seinen gesamten Umbau beantragen.“

Die beiden Darlehensprogramme (im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes für selbst genutztes Wohneigentum wie auch für gewerblich oder kulturell genutzte sowie religiöse Baudenkmäler) stehen ab dem 1. Oktober 2013 zur Verfügung.

Weitere Details (Zielgruppe, Fördervoraussetzung, förderfähige Maßnahmen, Art und Höhe der Förderung, Darlehenskonditionen, Antrags- und Bewilligungsverfahren) gibt es auf nrw.de.

Thomas Eiskirch, der Bochumer SPD-Abgeordnete, stellt zu den Plänen fest, dass die Neukonzeption des Denkmalschutzes in NRW sowohl der kulturhistorischen als auch der finanziellen Verantwortung des Landes gleichermaßen gerecht werden muss:

Er schließt sich dabei den Erklärungen von Jochen Ott (stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion ihr stellvertretender Vorsitzender) und Reiner Breuer (baupolitischer Sprecher) an, die feststellen, dass die Ergänzung der Baudenkmalpflege durch das Angebot der kreditierten Förderung ein interessanter neuer Weg sei um die bisherigen Leistungen des Landes im Bereich des Denkmalschutzes zu ergänzen.

Thomas Eiskirch betont jedoch:

„Vollständig kann die bisherige Zuschussförderung nicht ersetzt werden. Der neue Ansatz wird daher konstruktiv begleitet werden um die Praxistauglichkeit und die Akzeptanz zu untersuchen.“

Die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion unterstreichen, dass mit dem neuen Programmansatz mehr Denkmalschutz als bisher realisiert werden kann. Hierfür stehe beispielsweise die Ausweitung des Programms auf Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Thomas Eiskirch begrüßt es auch, dass ein neuer Haushaltstitel für landesbedeutsame Kirchen geschaffen wurde. Dies bedeutet Klarheit und Planungssicherheit für besonders bedeutsamen Baudenkmäler und deren Dombauhütten. Im Gespräch mit den Kirchen soll die Landesregierungauch zu einer Lösung für die vielen weiteren unter Denkmalschutz stehenden kirchlichen Bauten kommen.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird die SPD-Landtagsfraktion die Finanzierungsvorschläge der Landesregierung detailliert prüfen. Wichtiges Augenmerk wird beispielsweise auch auf die Anerkennung des ehrenamtlichen Denkmalschutzes gelegt, denn auch zukünftig muss der „kleine Denkmalschutz“ für nicht rentable Denkmäler unterstützt werden.

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