Nordrhein-Westfalen gewinnt für Kommunen 70 Millionen Klage gegen die Bundesregierung

Thomas Eiskirch

MdL Thomas Eiskirch

Im August 2014 reichte die nordrhein-westfälische Landesregierung (gemeinsam mit den Bundesländern Brandenburg und Niedersachsen) eine Klage gegen die Bundesregierung wegen einer 70 Millionen Euro-Rückzahlung an die Kommunen ein.

Die vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel eingereichte Klage richtete sich gegen den Umstand, dass der Bund Gelder einbehalten hatte, die den Kommunen gesetzlich zugestanden haben. Aus Sicht des Landes stellt dies einen nicht hinnehmbaren Eingriff von Seiten des Bundes in die Finanzen der Kommunen dar.

Der Bochumer Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch weist jetzt darauf hin, dass die Klage vor dem BSG erfolgreich war, denn das BSG hat im Sinne der Länder und Kommunen entschieden:

Guntram Schneider

Guntram Schneider

Bei dem Streit um rund (bundesweit) 284 Millionen Euro für Bildung und Teilhabe war das Land Nordrhein-Westfalen federführend bei der Klage, die sich dagegen richtete, dass der Bund nicht verausgabte Gelder der Kommunen für die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) aus dem Jahr 2012 rückwirkend einbehielt.

Im April 2014 forderte der Bund nachträglich die Differenz von den 14 Ländern für das Jahr 2012 zurück, die nicht alle Gelder ausgegeben hatten, um dann diesen Betrag kurzfristig in drei Tranchen eigenmächtig mit der laufenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für SGB-II-Empfängerinnen und Empfänger zu Lasten der Kommunen zu verrechnen.

Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider kommentiert den juristischen Erfolg nach der Urteilsverkündung in Kassel, wo er für das Land als Klageführer teilgenommen hat, wie folgt:

„Dies war ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Finanzen der Kommunen. Wir sind zufrieden, dass das Bundessozialgericht dieses Vorgehen nun korrigiert hat.“
Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider

Im Ergebnis muss der Bund insgesamt 284 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket an die Länder beziehungsweise die Kommunen zurückzahlen, die er im Frühjahr 2014 einbehalten hatte. Für Nordrhein-Westfalen geht es dabei um rund 70 Millionen Euro, die in den Monaten April, Mai und Juni 2014 vom Bund nicht bereitgestellt wurden. Diese Summe – plus die angefallenen Zinsen – fließt nun zurück nach Nordrhein-Westfalen.

Thomas Eiskirch zeigt sich erfreut darüber, dass die Klage Nordrhein-Westfalens erfolgreich war und sich jetzt gezeigt habe, dass der Klageweg sich gelohnt habe – vor allem für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens. Es ist zu begrüßen, dass das Bundessozialgericht im Sinne der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger geurteilt hat, die dieses Geld für Teilhabe benötigen.

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